Neue Corona-Verordnung im Saarland: Diese Regeln gelten ab heute
Heute tritt neue Corona-Verordnung im Saarland in Kraft
Der saarländische Ministerrat hat am Dienstag eine neue Corona-Verordnung für das Saarland beschlossen. Diese tritt bereits am heutigen Mittwoch (26. Januar 2022) in Kraft. Wir haben sie wichtigsten Änderungen der Corona-Regeln für euch zusammengefasst.
Die wichtigsten Änderungen der Corona-Regeln im Überblick:
Einführung einer FFP2-Maskenpflicht
Nachdem das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die 2G-Regelung für den Einzelhandel gekippt hat, hat die saarländische Landesregierung nun eine FFP2-Maskenpflicht eingeführt. Diese gilt nicht nur für den Einzelhandel und für Ladenlokale, sondern auch für weitere Bereiche. Laut Angaben der Landesregierung müssen alle Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres zudem entsprechende Masken im öffentlichen Personennahverkehr (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge) sowie im Innenbereich von Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen und Wartebereichen tragen. Erforderlich sind Mund-Nasen-Bedeckungen der Standards KN95/N95/FFP-2 oder höherer Standards.
Quarantänepflichten für Schulen und Kitas
Die Quarantäneregeln für Schulen und Kitas wurden ebenfalls geändert. Eine häusliche Quarantäne soll fortan nur noch für positiv auf das Coronavirus getestete Personen ausgesprochen werden. Für Kontaktpersonen soll es hingegen keinerlei Quarantäneanordnungen mehr geben. Ausführliche Informationen dazu findet ihr unter: „Saarland ändert Quarantäneregeln für Schulen und Kitas“.
Lockerung für Genesene und Grundimmunisierte
Frisch geimpfte und genesene Personen werden ab Mittwoch für die Dauer von drei Monaten nach der Grundimmunisierung beziehungsweise nach der Infektion mit einer Übergangsfrist von 14 Tagen (bei Geimpften) beziehungsweise 28 Tagen (bei Genesenen) nach Impfung/positivem PCR-Test mit geboosterten Personen gleichgestellt. Auch eine Genesung nach vollständiger Impfung wird ab dem 29. Tag nach positivem PCR-Test als Booster angesehen.
Weitere Ausnahmen bei Quarantäneregelungen für Kontaktpersonen
Kontaktpersonen, die nach ihrer Grundimmunisierung (zweifach geimpft) positiv auf das Coronavirus getestet wurden (also einen Impfdurchbruch hatten) und wieder genesen sind, müssen sich bei einem Infektionsfall nicht mehr absondern, wenn sie keine Symptome aufweisen. Personen, die zweifach geimpft und zusätzlich genesen sind, werden hier also geboosterten Personen gleichgestellt.
PCR-Testpflicht für Freitestungen im Pflegebereich entfallen
Die PCR-Testpflicht zur Freitestung in den Bereichen der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser entfällt. Hier sind Schnelltests zur Freitestung bei Infizierten ausreichend. Die Personen müssen aber 48 Stunden vor der Freitestung symptomfrei sein.
Verwendete Quellen:
– Informationen der saarländischen Landesregierung