Neue Corona-Verordnung im Saarland: Viele Bereiche wieder unter 3G geöffnet

Im Saarland tritt ab dem kommdenen Freitag (4. März 2022) eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Die sieht viele Lockerungen vor. Die neuen Regeln im Überblick:
In vielen Freizeitbereichen gilt ab nächster Woche wieder 3G. Symbolfoto: Martin Schutt/dpa-Bildfunk
In vielen Freizeitbereichen gilt ab nächster Woche wieder 3G. Symbolfoto: Martin Schutt/dpa-Bildfunk

Mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Februar tritt in der kommenden Woche eine neue Corona-Verordnung im Saarland in Kraft. Am kommenden Freitag (4. März 2022) bzw. Samstag (5. März 2022) greifen folgende Änderungen:

Änderungen ab Freitag

Maskenpflicht entfällt teilweise

Die Maskenpflicht gilt im Freien nur noch bei Veranstaltungen und nicht mehr bei jedem Kontakt, bei dem der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Zudem entfällt sie in Innenräumen und bei Events unter 2Gplus-Regeln. Dabei darf der Testnachweis jedoch nicht älter als sechs Stunden.

Clubs und Discotheken öffnen

Im Saarland dürfen Clubs und Discos wieder öffnen. Beim Einlass muss jedoch ein 2G-Plus-Konzept gelten, damit die Maskenpflicht entfällt. Dabei darf der Test nicht älter als sechs Stunden sein.

Viele Bereiche wieder unter 3G geöffnet

Alle Bereiche, die zuvor auf 2G oder 2G-Plus beschränkt waren, dürfen nun wieder unter 3G (geimpft, genesen, getestet) öffnen. Das gilt etwa für:

  • Friseurläden
  • Schwimmbäder und Saunen
  • Teilnahme am Sportbetrieb / Fitnessstudios
  • Museen, Theater, Konzerthäuser, Kinos
  • öffentliche und private Veranstaltungen bis 2.000 Besucher
  • außerschulische Bildungsveranstaltungen (z.B. Fahrschulbetrieb, Fort- und Weiterbildungen)

Bei Busreisen und in Hotels etwa muss dabei alle 72 Stunden ein neuer Test nachgewiesen werden. Alternativ ist bei Anreise der 2G-Nachweis vorzulegen.

Veranstaltungen

Die Auslastungskapazität von Veranstaltungen erhöhte sich im Innenbereich auf 60 Prozent mit maximal 6.000 Besucher:innen. Im Außenbereich sind 75 % Auslastung mit maximal 25.000 Besucher:innen erlaubt.

Wahl

Bei der Landtagswahl gelten in den Wahllokalen sowie den Zugangsbereichen Abstandsregeln und Maskenpflicht.

Änderungen ab Samstag

Schulen

Die Maskenpflicht im Musik- und Sportunterricht entfällt. Zudem dürfen schulfremde Personen wieder das Schulgelände betreten. Dabei gelten die 3G-Regeln.

„Die stufenweisen Lockerungen bis zum 20. März sind ein wichtiger Schritt zurück in Richtung Normalität. Trotzdem muss unser gemeinsames Ziel weiterhin sein, die tägliche Zahl der Neuinfektionen weiter zu verringern. Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes waren und sind dafür wesentlich“, appelliert Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums