Neue Corona-Verordnung im Saarland: Zahlreiche Änderungen ab sofort
Neue Corona-Verordnung im Saarland
Der saarländische Ministerrat hat am heutigen Dienstag eine neue Corona-Verordnung für das Saarland beschlossen. Diese sieht gleich mehrere Änderungen der aktuellen Corona-Regelungen vor. Die Änderungen treten bereits am morgigen Mittwoch (26. Januar 2022) in Kraft.
Diese Änderungen gelten ab Mittwoch
Wir haben die wichtigsten Änderungen der Corona-Regelungen im Saarland, die das Gesundheitsministerium verkündet hat, aufgelistet:
FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel und im ÖPNV
Die saarländische Landesregierung hat auf die Außervollzugsetzung der 2G-Regel im Einzelhandel seitens des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes reagiert und die Zutrittsbeschränkungen für Ungeimpfte aufgehoben. Dafür müssen Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres ab morgen in Ladenlokalen, im öffentlichen Personennahverkehr (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge) sowie im Innenbereich von Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen und Wartebereichen nun eine Mund-Nasen-Bedeckung der Standards KN95/N95/FFP-2 oder höherer Standards tragen.
Ausnahmen für 2G-Plus-Regelungen
Die Landesregierung hat die Ausnahmefälle für die 2G-Plus-Regelungen im Saarland ausgeweitet. „Frisch geimpfte und genesene Personen werden ab Mittwoch für die Dauer von drei Monaten nach der Grundimmunisierung bzw. nach der Infektion mit einer Übergangsfrist von 14 bzw. 28. Tagen nach Impfung/positivem PCR-Test mit geboosterten Personen gleichgestellt werden. Auch eine Genesung nach vollständiger Impfung wird ab dem 29. Tag nach positivem PCR-Test als Booster angesehen“, heißt es hierzu in einer aktuellen Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums.
Ausnahmen bei Quarantäne für Kontaktpersonen
Eine weitere Lockerung hat die saarländische Landesregierung bei den Quarantäne-Regeln für Kontaktpersonen beschlossen. Hierzu schreibt ein Sprecher des Gesundheitsministeriums: „Bei Quarantäneregelungen wurden außerdem zu den Ausnahmen einer verpflichtenden Absonderung bei Kontaktpersonen (bisher: geboosterte Personen, grundimmunisierte und genesene Personen je mit Ablauf von drei Monaten nach letzter Impfung/nach positivem PCR-Testergebnis) Personen aufgenommen, die nach ihrer Grundimmunisierung PCR-positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Auch sie müssen bei einem Infektionsfall nicht in Quarantäne, wenn sie keine Symptome aufweisen“.
PCR-Testpflicht für Freitestung im Pflegebereich entfällt
Zudem heißt es in der Mitteilung des Gesundheitsministeriums: „Außerdem entfällt die PCR-Testpflicht zur Freitestung in den Bereichen der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, auch hier sind Schnelltests zur Freitestung bei Infizierten ausreichend. Personen müssen außerdem 48 Stunden vor der Freitestung symptomfrei sein. PCR-Testungen sollen gemäß dem MPK-Beschluss vom 24.01.2022 insbesondere für Personen der Kritischen Infrastruktur (KritiS) verwendet werden, um eine Infektion festzustellen“.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums vom 25.01.2022