Neue Details zu tödlicher Schlägerei in Saarwellingen

Die Polizei ermittelt nach der tödlichen Auseinandersetzung in Saarwellingen vom Wochenende jetzt auch gegen einen zweiten Mann. Er soll zwar nicht direkt an der Tat beteiligt gewesen sein, jedoch nicht rechtzeitig geholfen haben.
Bei der Auseinandersetzung in Saarwellingen kam ein 49-Jähriger ums Leben. Symbolfoto: Julian Stähle/dpa-Bildfunk
Bei der Auseinandersetzung in Saarwellingen kam ein 49-Jähriger ums Leben. Symbolfoto: Julian Stähle/dpa-Bildfunk
Bei der Auseinandersetzung in Saarwellingen kam ein 49-Jähriger ums Leben. Symbolfoto: Julian Stähle/dpa-Bildfunk
Bei der Auseinandersetzung in Saarwellingen kam ein 49-Jähriger ums Leben. Symbolfoto: Julian Stähle/dpa-Bildfunk

Die Polizei hat auf SOL.DE-Anfrage neue Details zur tödlichen Auseinandersetzung in Saarwellingen bekannt gegeben. Wie Sprecher Georg Himbert berichtet, lautet der Vorwurf gegen den mutmaßlichen Täter Körperverletzung mit Todesfolge.

Er soll – vermutlich durch einen Schlag auf den Kopf – einem 49-Jährigen ein Schädel-Hirn-Trauma zugefügt haben, an dessen Folgen der Mann starb.

Zunächst habe es laut Himbert am späten Samstagabend (18. Januar 2020) eine verbale Auseinandersetzung zwischen dem 42-jährigen Tatverdächtigen und dem Opfer in ihrer gemeinsamen Wohnung gegeben. Diese habe sich dann nach draußen verlagert, wo der mutmaßliche Täter den 49-Jähriger „regelrecht traktiert“ hat, so der Polizeisprecher zu SOL.DE. Das Opfer ging daraufhin bewusstlos zu Boden.

Dritter soll erst viel zu spät geholfen haben

Anwesend war auch ein dritter Mann, der dem Tatverdächtigen anschließend geholfen haben soll, den 49-Jährigen in die Wohnung zurückzubringen. Ihm wird unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen, weil er erst viel zu spät den Rettungsdienst gerufen haben soll.

Die alarmierten Einsatzkräfte versuchten zwar noch, den Mann zu reanimieren – doch das blieb erfolglos. Warum es zum Streit gekommen war, ist jetzt Gegenstand der Ermittlungen. Der Täter sei alkoholisiert gewesen, so die Polizei.

Was ist Körperverletzung mit Todesfolge?

Dieser Tatbestand liegt dann vor, wenn ein Täter im Gegensatz zu Mord und Totschlag sein Opfer zwar verletzen, es aber nicht töten wollte. Körperverletzung mit Todesfolge wird mit einer Freiheitsstraße nicht unter drei Jahren bestraft.

Verwendete Quellen:
– eigene Recherche
– eigener Bericht
Wikipedia: Körperverletzung