Neue Lüftungs-Regeln in Saar-Schulen
Klassenräume im Saarland müssen ab sofort alle 20 bis 25 Minuten gelüftet werden. Das geht aus den neuen Regelungen im Musterhygieneplan hervor, die das Bildungsministerium zusammen mit dem Gesundheitsministerium, den Gesundheitsämtern und der Hygienebeauftragten der Uni Homburg aktualisiert hat.
Stoßlüften alle 20 bis 25 Minuten
Nach dem neuen Plan soll es demnach in jedem Unterrichtsraum nach jeweils circa 20 bis 25 Minuten eine Stoßlüftung geben. Dabei reiche es aus, wenn ein bis zwei große Fenster für zwei bis drei Minuten vollständig geöffnet werden. So könne die Raumluft um zwei bis drei Grad abkühlen – laut Bildungsministerium gesundheitlich unproblematisch – und das Risiko für Erkältungskrankheiten könne reduziert werden.
Keine Schließungen mehr wegen Ausbrüchen
Der neue Hygieneplan sei mit Schülerinnen und Schülern, Eltern- und Personalvertretung abgesprochen. Er soll verhindern, dass es wieder zu flächendeckenden Schließungen von Schulen wegen Corona-Ausbrüchen kommt.
In jeder Pause quer lüften
Im Plan ist ebenso festgehalten, dass Räume in Pausen quer gelüftet werden sollen. Dadurch sollen Türen und alle Fenster geöffnet werden. Es sei zu vermeiden, dass Fenster dauerhaft offen stehen oder es zu einem Durchzug kommt.
Wann kann mein Kind noch zur Schule?
Für Eltern stellt sich zurzeit auch die Frage, bei welchem Symptomen sie ihre Kinder noch bedenkenlos in die Schule oder Kita schicken können. Hier haben die Ministerien ein sogenanntes „Schnupfenpapier“ erarbeitet, das die Verunsicherung beseitigen soll.
Diese Symptome sind nicht bedenklich
Habe ein Kind demnach nur einen einfachen Schnupfen, eine laufende Nase, Halskratzen oder leichten gelegentlichen Husten, kann es weiter zur Schule beziehungsweise Kita gehen.
Bei diesen Symptomen testen lassen
Anders sehe es bei Kindern aus, die akut erkrankt sind. Liegt eines der folgenden Symptome vor, sollte telefonisch ein Arzt oder eine Ärztin kontaktiert werden:
1. Fieber ab 38 Grad und/oder Muskel- und Gliederschmerzen
2. trockener Husten, Halsschmerzen (nicht wegen bekannter chronischer Erkrankungen, zum Beispiel Asthma)
3. Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns (nicht in Kombination mit Schnupfen)
So geht es weiter
Der Arzt entscheide dann, ob das Kind auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet werden sollte oder nicht. Werde kein Test angeordnet oder das Testergebnis ist negativ, könne das Kind zu Hause genesen und nach Abklingen der Symptome wieder zurück zur Schule oder zur Kita. Bei einem positiven Test muss das Kind zu Hause bleiben, bis ein Kita- oder Schulbesuch nach den jeweiligen Vorgaben des Gesundheitsministeriums wieder möglich ist.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Bildungsministeriums, 09.10.2020