Neue Regelung für Corona-Gästelisten im Saarland geplant

In seiner nächsten Sitzung will sich der Saar-Landtag mit einem Gesetzentwurf zur Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Corona-Pandemie befassen. Vorangegangen war ein Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofs.
Der Saar-Ministerrat hat eine Formulierung für ein neues Corona-Gesetz verabschiedet. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Marijan Murat
Der Saar-Ministerrat hat eine Formulierung für ein neues Corona-Gesetz verabschiedet. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Marijan Murat
Der Saar-Ministerrat hat eine Formulierung für ein neues Corona-Gesetz verabschiedet. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Marijan Murat
Der Saar-Ministerrat hat eine Formulierung für ein neues Corona-Gesetz verabschiedet. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Marijan Murat

Der Saar-Ministerrat hat kürzlich eine sogenannte Formulierungshilfe zur gesetzlichen Regelung der Nachverfolgung von Kontaktdaten verabschiedet. Das meldet „dpa“ auf Grundlage einer Mitteilung des Regierungssprechers Alexander Zeyer. In seiner nächsten Sitzung am 16. September befasse sich der saarländische Landtag in erster Lesung mit dem entsprechenden Gesetzentwurf.

Verfassungsgerichtshof kippt gesetzliche Grundlage

Hintergrund der Neuregelung ist laut „dpa“ ein Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofs. In diesem sei bemängelt worden, dass das Parlament nicht in die Regelungen zur Kontaktnachverfolgung einbezogen worden sei.

Laut Zeyer beinhalte der Gesetzentwurf die bisherigen Vorgaben aus der Rechtsordnung zur Kontaktnachverfolgung und keine weitergehenden Corona-Regelungen. „Es ging in erster Linie darum, schnell, aber natürlich ein gutes, sauberes Gesetz auf den Weg zu bringen“, zitiert „dpa“ den Regierungssprecher.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur