Neues Gesetz verabschiedet: Saarland führt Landarztquote ein

Das Saarland will mit einem am Mittwoch (13. Mai 2020) verabschiedeten Gesetz die Versorgung mit Landärzten stärken. Das Ziel: einen möglichen Mangel an Hausärzten in ländlichen Regionen mittel- und langfristig verhindern.
Im Saarland sollen sich künftig 22 Studierende dazu verpflichten, zehn Jahre lang auf dem Land zu praktizieren. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk
Im Saarland sollen sich künftig 22 Studierende dazu verpflichten, zehn Jahre lang auf dem Land zu praktizieren. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk
Im Saarland sollen sich künftig 22 Studierende dazu verpflichten, zehn Jahre lang auf dem Land zu praktizieren. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk
Im Saarland sollen sich künftig 22 Studierende dazu verpflichten, zehn Jahre lang auf dem Land zu praktizieren. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa-Bildfunk

Am gestrigen Mittwoch wurde im Saar-Landtag ein Gesetz verabschiedet, anhand dessen hierzulande die Versorgung mit Landärzten gestärkt werden soll.

Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) sagte dazu: Ziel sei es, einen möglichen Mangel an Hausärzten in den ländlichen Regionen mittel- und langfristig zu verhindern und eine Unterversorgung vorzubeugen. Das meldet „dpa“. Da viele Hausärzte im Saarland über 55 Jahre alt seien, liege ein Schwerpunkt darin, vorsorglich Nachfolger für die Praxen zu bekommen.

Studienplätze für Humanmedizin vorab erhalten

Durch das sogenannte Landarztquotengesetz sollen bis zu 7,8 Prozent der Studienplätze für Humanmedizin vorab an Bewerber gehen, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und einer entsprechenden Facharztausbildung zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten ländlichen Regionen im Saarland tätig zu sein.

Im kommenden Wintersemester 2020/2021 werde es laut „dpa“ voraussichtlich 22 dieser Studienplätze an der Universität des Saarlandes geben. Das Bewerbungsverfahren soll direkt nach Inkrafttreten des Landarztquotengesetzes am 21. Mai 2020 starten.

Wer einen der Plätze erhalte und sich nach dem Studium doch gegen die Arbeit im Saarland entscheide, müsse eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro zahlen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur