Nicht alltäglicher Job: Saar-Polizei sucht Entschärfer als Verstärkung
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Nicht alltäglicher Job: Saar-Polizei sucht Entschärfer
Die saarländische Landespolizei sucht mit einer aktuellen Stellenanzeige Verstärkung in einem ganz besonders spannenden Bereich. So ist eine Stelle für eine Entschärferin beziehungsweise einen Entschärfer für unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen bei der Entschärfergruppe der Saar-Polizei ausgeschrieben. Die Stellenanzeige ist derzeit bei „Interamt“ zu finden: „Stellenanzeige als Entschärferin bzw. Entschärfer (m/w/d) für unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) im Landespolizeipräsidium Saarland“.
Entschärfer mit anspruchsvollen Aufgaben bei der Polizei
Den Entschärfer beziehungsweise die Entschärferin erwarten besonders anspruchsvolle Aufgaben bei der Polizei. So gehören zu den zu bewältigenden Aufgaben unter anderem folgende Tätigkeiten:
- Entschärfung, Bearbeitung, Rekonstruktion von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen, auch in Verbindung mit chemischen, biologischen, radioaktiven oder nuklearen Stoffen.
- Abarbeitung von Einsatzersuchen im Kontext militärischer Munition der Neuzeit, Pyrotechnik, Explosivstoffe, chemischer Agenzien, CBRN-Lagen, verdächtiger/sprengstoffverdächtiger Gegenstände.
- Beratung der einsatzführenden Dienststellen oder von Polizeiführern/innen (m/w/d) an Einsatzorten im Hinblick auf gefahrenabwehrende Maßnahmen.
- Bearbeitung von Untersuchungsaufträgen und Erstellung von Untersuchungsberichten im Kontext militärischer Munition der Neuzeit, Pyrotechnik, Explosivstoffe, chemischer Agenzien.
Diese Qualifikationen werden grundsätzlich erwartet
Da es sich um einen Job mit besonderen Aufgaben handelt, werden grundsätzlich auch besondere Qualifikationen von den Bewerber:innen erwartet. So richtet sich die Stellenanzeige insbesondere an Personen, die folgende Befähigung mitbringen:
- Abgeschlossene Ausbildung im Bereich der Explosivstoffe mit der Qualifikation „Entschärferin/Entschärfer (m/w/d) für unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen“ (gemäß Lehrgangsprofil Bundespolizei Modul 2, Modul 3, Modul 4 sowie Modul 6 bzw. analoges Lehrgangsprofil des Bundeskriminalamtes).
Qualifikation kann nachträglich erworben werden
Laut Angaben der Polizei ist eine Einstellung beim Fehlen dieser Qualifikation aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Vielmehr kann man die Qualifikationen dann nachholen. „Wesentliche Voraussetzung ist in diesem Fall unter anderem eine Erklärung mit der Bereitschaft zum zeitnahen Erwerb der fehlenden Qualifikation nach Übernahme ins Beschäftigungsverhältnis“, heißt es dazu in der Stellenausschreibung. Als Entschärfer:in eingesetzt werden kann man dann erst nach dem Vorliegen aller erforderlichen Lehrgänge.
Ausführliche Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle als Entschärfer:in bei der Saar-Polizei findet ihr bei „Interamt“. Bewerbungsschluss ist der 28. August 2023.
Verwendete Quellen:
– Aktuelle Stellenanzeige des saarländischen Innenministeriums