Nicht nur 2G oder 3G: Rehlinger will flexibles Modell für Veranstaltungen im Saarland

Mit einem neuen Modell für Schutzmaßnahmen will Saar-Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) der Veranstaltungsbranche mehr Möglichkeiten in der Corona-Pandemie geben. In diesem Zusammenhang äußerte sich Rehlinger wie folgt:
Rehlinger will mehr Flexibilität für die Veranstaltungsbranche. Fotos: (links) dpa-Bildfunk/Lino Mirgeler | (rechts) dpa-Bildfunk/Oliver Dietze
Rehlinger will mehr Flexibilität für die Veranstaltungsbranche. Fotos: (links) dpa-Bildfunk/Lino Mirgeler | (rechts) dpa-Bildfunk/Oliver Dietze

Rehlinger will neues Modell für Schutzmaßnahmen

Nicht nur 2G oder 3G: Saar-Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger will mit einem neuen Modell für Schutzmaßnahmen der Veranstaltungsbranche mehr Möglichkeiten in der Corona-Pandemie geben. Veranstalter:innen sollten selbst aus einem „Instrumentenkasten“ auswählen können, welche Maßnahmen sie ergriffen, sagte Rehlinger der Deutschen Presse-Agentur („dpa“) in Saarbrücken. Von diesen Maßnahmen solle dann abhängen, wie viele Besucher:innen zum Beispiel zu einem Konzert oder in einer Diskothek zugelassen würden.

Die Wirtschaft müsse sich nicht zwingend zwischen 2G oder 3G entscheiden. „Wenn man in der Mitte noch etwas hat für denjenigen, der sagt, wir haben auch andere Möglichkeiten, unseren Betrieb wirtschaftlich und trotzdem sicher im Sinne des Infektionsschutzes zu führen, dann ist das noch besser“, sagt Rehlinger. Zu Instrumenten im „ausdifferenzierten Modell“ gehörten zum Beispiel eine gute Raumlüftung, Maske und Abstandsregeln.

Über das neue Modell werde nun in der Landesregierung gesprochen. „Das ist noch nicht abschließend diskutiert“, sagte Rehlinger. Man sei derzeit dabei, die Corona-Verordnung „der besseren Verständlichkeit wegen komplett neu aufzuschreiben“. Da würde es sich anbieten, das neue Modell einfließen zu lassen. „Wir haben jetzt durch den Impffortschritt eine neue Phase der Pandemie. Wir müssen vieles neu denken.“

Hintergrund

Das 3G-Modell sieht vor: Zutritt zu vielen öffentlichen Innenräumen wird nur Geimpften, Genesenen oder Getesteten gewährt. Kommt die 2G-Regel zum Zug, werden nur Geimpfte und Genesene eingelassen, die dann weitgehend von den Corona-Einschränkungen befreit sind.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur