Notfallfonds: Saarland will Studierenden in Notlage helfen

Mit 120.000 Euro will die saarländische Landesregierung Studierenden in finanzieller Notlage helfen. Viele von ihnen können aufgrund der Corona-Pandemie zurzeit kein Geld verdienen.
Finanziell in Notlage geratene Studierende können von dem Fonds profitieren. Foto: Pixabay
Finanziell in Notlage geratene Studierende können von dem Fonds profitieren. Foto: Pixabay
Finanziell in Notlage geratene Studierende können von dem Fonds profitieren. Foto: Pixabay
Finanziell in Notlage geratene Studierende können von dem Fonds profitieren. Foto: Pixabay

Die saarländische Landesregierung will Studierende in finanzieller Notlage mit einem Fonds helfen. Mittelfristig sollen 120.000 Euro ausgeschüttet werden, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch (29. April 2020) mit.

300 Euro für 300 Studierende

90.000 Euro davon sollen an Studierende der Universität des Saarlandes, der Hochschule für Technik und Wirtschaft, der Hochschule für Musik und der Hochschule für Bildende Künste gehen. 300 der derzeit rund 23.500 Studierenden sollen jeweils 300 Euro erhalten. Die Landesregierung wolle hier ganz bewusst denjenigen unter die Arme greifen, deren Zuverdienstmöglichkeiten weggebrochen sind und für die noch keine Unterstützungsmöglichkeiten bestehen.

„Dass mit 300 Euro keine großen Sprünge möglich sind, steht außer Frage“, so die Staatskanzlei. Für Studierende in Notlage sei dies aber bereits eine substanzielle Hilfe. Die Hochschulen selbst sollen das Geld nach einer Bedürftigkeitsprüfung an die Studierenden verteilen.

Zahl der Stipendien für Bedürftige wird erhöht

Mit weiteren 30.000 Euro will die Regierung die bereits bestehende Vergabe von Jahresstipendien an ausländische Studierende verdoppeln. Ziel sei es, für die besonders in Not geratenen internationalen Studierenden ab Herbst weitere 17 Jahresstipendien à 300 Euro monatlich gemeinsam mit den Hochschulen und der StudienStiftungSaar auszuloben.

Viele Studierende in finanzieller Notlage

Was das BAföG angeht, so sind nach Angaben der Regierung Lösungen gefunden worden. So habe das Sommersemester 2020 keine negativen Auswirkungen auf die BAföG-Förderhöchstdauer. Zudem werde es keine Anrechnung von Zuverdiensten aus systemrelevanten Tätigkeiten auf das BAföG geben.

Laut Regierung sind in der Corona-Krise viele für Studierende typische Jobs wie Kellern in Cafés und Bars weggefallen. Dadurch seien viele von ihnen in Notlage geraten, auch weil meist kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Staatskanzlei, 29.04.2020