Nur noch FFP2-Masken im gesamten saarländischen ÖPNV erlaubt

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes ändert sich auch die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des saarländischen Verkehrsverbundes (saarVV). Medizinische Masken sind künftig nicht mehr ausreichend.
Im ÖPNV des saarVV gilt bei einer Inzidenz über 100 FFP2-Maskenpflicht. Symbolfoto: Christoph Soeder/dpa-Bildfunk
Im ÖPNV des saarVV gilt bei einer Inzidenz über 100 FFP2-Maskenpflicht. Symbolfoto: Christoph Soeder/dpa-Bildfunk
Im ÖPNV des saarVV gilt bei einer Inzidenz über 100 FFP2-Maskenpflicht. Symbolfoto: Christoph Soeder/dpa-Bildfunk
Im ÖPNV des saarVV gilt bei einer Inzidenz über 100 FFP2-Maskenpflicht. Symbolfoto: Christoph Soeder/dpa-Bildfunk

Mit der Notbremse wird im Saarland auch die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr verschärft. Ab einer Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen sind nur noch FFP2-Masken oder vergleichbare Atemschutzmasken der Normen KN95 und N95 erlaubt.

Einfach OP-Masken oder medizinische Masken reichen künftig nicht mehr aus. Wie bisher muss der entsprechende Mund-Nasen-Schutz auch an den Haltestellen getragen werden. Kinder bis sechs Jahre und Menschen mit entsprechendem Attest sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen.

SaarVV empfiehlt „grundsätzlich FFP2-Masken“

„Angesichts der ständig wechselnden Inzidenzwerte im Saarland empfehlen wir allen Fahrgästen in den nächsten Wochen grundsätzlich FFP2-Masken zu verwenden„, so Elke Schmidt, Geschäftsführerin im saarVV. Nach wie vor müssen zudem ausreichend Abstand und weitere Hygieneregeln eingehalten werden. Darüber hinaus appelliere man an die Fahrgäste Einkaufs- und Besorgungsfahrten auf Zeiten zu verschieben, in denen Berufspendler:innen nicht unterwegs sind.

Laut saarVV gelten die Inzidenzwerte derzeit für das gesamte Saarland. Damit gilt im ganzen ÖPNV-Netz ´FFP2-Maskenpflicht.

Verwendete Quellen:
saarVV-SNS Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH