Oberverwaltungsgericht entscheidet: Saar-Beamte verdienen zu wenig

Nach Ansicht des saarländischen Oberverwaltungsgerichts sind Saar-Beamte (Besoldungsgruppe A 11) von 2011 bis 2016 nicht ausreichend bezahlt worden.
Von 2011 bis 2016 wurden Saar-Beamte nicht ausreichend bezahlt. Das entschied das Oberverwaltungsgericht. Symbolfoto: Pixabay (CC0-Lizenz)
Von 2011 bis 2016 wurden Saar-Beamte nicht ausreichend bezahlt. Das entschied das Oberverwaltungsgericht. Symbolfoto: Pixabay (CC0-Lizenz)
Von 2011 bis 2016 wurden Saar-Beamte nicht ausreichend bezahlt. Das entschied das Oberverwaltungsgericht. Symbolfoto: Pixabay (CC0-Lizenz)
Von 2011 bis 2016 wurden Saar-Beamte nicht ausreichend bezahlt. Das entschied das Oberverwaltungsgericht. Symbolfoto: Pixabay (CC0-Lizenz)

Geklagt hatte ursprünglich ein Beamter aus der Finanzverwaltung. Derzeit bekommen Beamte in der Gruppe A 11 – je nach Berufserfahrung – ein Gehalt zwischen 3000 und knapp 4000 Euro. Mit der Klage befasste sich das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis.

Das Ergebnis: Wenn man die Beamtenbesoldung mit der Entwicklung der Tariflöhne im öffentlichen Dienst oder der Verbraucherpreise vergleiche, ergäben sich „ausreichende Indizien, die eine umfassende Betrachtung und Gesamtabwägung der Verfassungsmäßigkeit“ der Besoldung erforderlich machten, hieß es zur Begründung.

Die Besoldung sei „in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen“ gewesen, teilte das Gericht am Montag (4. Juni 2018) mit. Daher werde das Verfahren nun dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Wie viel mehr Geld die Beamten bekommen müssten, um „amtsangemessen“ bezahlt zu werden, habe das Gericht nicht ausgerechnet.

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