Öffnungen im Saarland: Auch Geimpfte müssen weiter Schnelltest vorzeigen

Um die im Saarland möglichen Öffnungsangebote nutzen zu können, müssen auch Personen, die bereits zwei Corona-Schutzimpfungen erhalten haben, weiterhin einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen. So begründet die Landesregierung das Vorgehen:
Im Rahmen des "Saarland-Modells" sind unter anderem wieder Fitnessstudios geöffnet. Foto: BeckerBredel
Im Rahmen des "Saarland-Modells" sind unter anderem wieder Fitnessstudios geöffnet. Foto: BeckerBredel
Im Rahmen des "Saarland-Modells" sind unter anderem wieder Fitnessstudios geöffnet. Foto: BeckerBredel
Im Rahmen des "Saarland-Modells" sind unter anderem wieder Fitnessstudios geöffnet. Foto: BeckerBredel

Geimpfte müssen Schnelltest vorzeigen

Seit Dienstag (6. April 2021) erlaubt das sogenannte Saarland-Modell ein Öffnungsangebot. Um das nutzen zu können, müssen auch Menschen, die bereits zwei Corona-Schutzimpfungen erhalten haben, weiterhin einen negativen Schnelltest vorzeigen. Das teilte die Saar-Landesregierung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Es sei „aktuell nicht vorgesehen“, dass Menschen mit Impfschutz gegen Covid-19 etwa in der Außengastronomie oder im Fitnessstudio auch ohne Schnelltest vom Angebot Gebrauch machen können. Das zu erlauben, werde aber „sicher zu einem späteren Zeitpunkt in Betracht gezogen“, heißt es weiter.

Begründung der Landesregierung

Die Landesregierung begründet dieses Vorgehen mit dem bislang knappen Impfstoff. Es gebe noch zu wenig davon, „um möglichst allen Menschen ein Impfangebot machen zu können“, heißt es.

Diskussion um mehr Freiheiten für Geimpfte

Über die Frage, ob Geimpfte ihre aufgrund der Corona-Pandemie beschränkten Freiheiten zurückerhalten sollen, wird derzeit bundesweit diskutiert. Das Robert Koch-Institut (RKI) geht in einem Bericht an das Bundesgesundheitsministerium davon aus, „dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung wahrscheinlich keine wesentliche Rolle mehr spielen“. Die Einschätzung bezieht sich auf das Übertragungsrisiko „spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis“.

Von wenigen Ausnahmen abgesehen will das RKI diese Menschen nicht mehr in Quarantäne schicken, wenn sie symptomfrei sind. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will sie so behandeln, als ob sie frisch negativ getestet wären. Noch ist dazu aber keine Entscheidung gefallen. Das Thema soll auch auf der anstehenden Konferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf der Tagesordnung stehen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte