Opfer von Gewalt werden im Saarland selten entschädigt

Das Saarland ist Schlusslicht bei der Entschädigung von Gewaltopfern. Wer Gewalt erfährt, soll vom Staat Unterstützung, etwa für Behandlungen erhalten. Jedoch werden mehr als die Hälfte der Anträge abgelehnt - nur ein Viertel anerkannt.
Gewaltopfer im Saarland erhalten nur in einem Viertel der beantragten Fälle Entschädigung. Symbolfoto: Annette Riedl/dpa-Bildfunk
Gewaltopfer im Saarland erhalten nur in einem Viertel der beantragten Fälle Entschädigung. Symbolfoto: Annette Riedl/dpa-Bildfunk

Nach einer Erhebung des Weißen Rings schneidet das Saarland bei der Entschädigung von Gewaltopfern deutschlandweit am schlechtesten ab. Im Jahr 2021 habe das Landesamt für Soziales deutlich mehr als die Hälfte der Anträge auf Unterstützung nach dem Opferentschädigungsgesetz (61,9 Prozent) abgelehnt. Das erklärte die Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer der Deutschen Presse-Agentur.

„Äußerst besorgniserregend“: Nur ein Viertel der Anträge anerkannt

Der Landesvorsitzende des Weißen Rings, Jürgen Felix Zeck hält die Quote für „äußerst besorgniserregend“. „Wir müssen dafür kämpfen, dass die Zahl der Ablehnungen sinkt. Opfer müssen zu ihrem Recht kommen“, erklärte er. Nur jeder vierte Antrag (25,2 Prozent) im Saarland wurde anerkannt. Die verbleibenden 13 Prozent stellte das Landesamt „aus sonstigen Gründen“ ein. Diese können etwa die Übertragung eines Falls in ein anderes Bundesland, der Tod eines Antragstellers oder die Rücknahme des Antrags sein.

Nur zwei Beschäftigte im zuständigen Amt

„Was Gewaltopfer erleben, die staatliche Hilfe beantragen, sind oft sehr lange Verfahren“, sagte Zeck. „Im Saarland gibt es gerade mal zwei Mitarbeiter im Amt und viel zu wenige Gutachter und Gutachterinnen.“ Damit sich Betroffene nicht abermals lange mit dem Erlebten auseinandersetzen müssen, brauche es mehr Verantwortliche, um das Verfahren zu beschleunigen. „Das würde die Zahl der Rücknahmen sicher reduzieren.“

Staat soll Gewaltopfer etwa bei Behandlungen unterstützen

Der Staat verpflichtet sich mit dem Opferentschädigungsgesetz, Betroffene von Gewalttaten wie Körperverletzung, häuslicher Gewalt oder sexuellem Missbrauch, zu unterstützen. Laut Gesetz soll der Staat etwa die Kosten für medizinische Behandlungen oder Rentenzahlungen übernehmen. Die Ämter in den Ländern entscheiden über die Anträge.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur