OVG kippt Entscheidung zu Maskenpflicht in Saarlouiser Kreistag
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarlouis gekippt, wonach zwei Kreistagsmitglieder in den Gremien Masken müssen. Das teilte das OVG am heutigen Donnerstag (19. November 2020) mit.
Kreistag muss selbst entscheiden
Für die Richter:innen bestehe derzeit keine rechtliche Grundlage dafür, dass während Sitzungen eine Mund-Nasen-Bedeckung in den Gremien des Kreistags Saarlouis (Kreistag, Kreisausschuss, Kreistagsausschüsse, Personalauswahlkommission) getragen werden müsse. Der Kreistag müsse vielmehr selbst entscheiden, ob er eine Maskenpflicht einführen wolle. Laut OVG ergebe sich nämlich weder aus der aktuellen Corona-Verordnung noch aus dem Ordnungs- und Hausrecht eine Verpflichtung zum Maskentragen.
Das Verwaltungsgericht hatte die Anträge zweier Kreistags-Mitglieder am Mittwoch noch zurückgewiesen.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes, 19.11.2020
– eigener Bericht