Passbilder soll bald nur noch das Amt machen dürfen

Wer künftig einen neuen Reisepass oder Personalausweis beantragt, darf nicht mehr selbst ein Foto mitbringen. So lautet der Plan des Innenministeriums.
Bürgerinnen und Bürger sollen Passbilder in Zukunft nur noch bei den Ämtern anfertigen lassen dürfen. Symbolfoto: Tim Brakemeier/dpa-Bildfunk
Bürgerinnen und Bürger sollen Passbilder in Zukunft nur noch bei den Ämtern anfertigen lassen dürfen. Symbolfoto: Tim Brakemeier/dpa-Bildfunk
Bürgerinnen und Bürger sollen Passbilder in Zukunft nur noch bei den Ämtern anfertigen lassen dürfen. Symbolfoto: Tim Brakemeier/dpa-Bildfunk
Bürgerinnen und Bürger sollen Passbilder in Zukunft nur noch bei den Ämtern anfertigen lassen dürfen. Symbolfoto: Tim Brakemeier/dpa-Bildfunk

Wer einen neuen Pass oder Personalausweis beantragt, muss das Foto nach dem Willen des Bundesinnenministeriums künftig direkt bei der zuständigen Behörde machen lassen. Das Lichtbild sei „in Gegenwart eines Mitarbeiters“ aufzunehmen und „elektronisch zu erfassen“, heißt es in einem Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen“. Geplant sind „Selbstbedienungsterminals“ bei den insgesamt 5.500 Pass- und Ausweisbehörden in Deutschland.

Ministerium: Sorge vor „Morphing“

Anlass für die Neuregelung ist nach Angaben des Ministeriums die Sorge vor Bildmanipulationen durch sogenanntes Morphing. Dabei werden mehrere Fotos zum Bild eines einzigen Gesichts verschmolzen. „Ist ein auf dem Pass enthaltenes Lichtbild auf diese Weise manipuliert, kann nicht nur der Passinhaber, sondern unter Umständen auch eine dritte Person, deren Gesichtszüge im Passbild enthalten sind, den Pass zum Grenzübertritt nutzen“, heißt es im Entwurf. Es sei nötig, die Dokumente fälschungssicher zu gestalten, damit deutsche Bürger auch in Zukunft visafrei in die meisten Staaten reisen könnten, argumentiert das Ministerium.

Handel fürchtet Umsatzeinbrüche

Der Einzelhandel fürchtet indes Umsatzeinbrüche. „Da die Fotohändler mit der Erstellung der Passbilder nicht nur den höchsten Deckungsbeitrag erzielen, sondern dieser Service auch maßgeblich für Kundenfrequenz in den Geschäften sorgt, würde dieser Plan Millionenumsätze im Handel vernichten“, schrieben der Präsident des Handelsverbands Deutschland (HDE), Josef Sanktjohanser, und der Vorsitzende des Bundesverbands Technik des Einzelhandels (BVT), Frank Schipper, am Montag (6. Januar 2020) in einem Brief an Innenminister Horst Seehofer (CSU). „Angesichts der ohnehin angespannten Lage im stationären Einzelhandel stellt dies eine existenzielle Bedrohung für viele mittelständische Unternehmen dar.“

Regelung könnte 2022 in Kraft treten

Betroffene Verbände haben noch bis Ende des Monats Zeit für eine Stellungnahme. Danach berät die Bundesregierung intern, bevor sie einen Kabinettsbeschluss fasst. Die Neuerungen sollen nach einer Übergangszeit von zwei Jahren in Kraft treten – falls Bundestag und Bundesrat innerhalb der kommenden Monate zustimmen also ungefähr im Sommer 2022.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur