Pathologe (61) aus Saarpfalz-Kreis wegen Betrug und Bestechung zu Haft verurteilt

Wegen Betrug und Bestechung im Gesundheitswesen muss ein 61-jähriger Pathologe aus dem Saarpfalz-Kreis eine Haftstrafe antreten. Auch gegen seine Frau (58) verhängte das Landgericht Saarbrücken eine Strafe.
Der Pathologe muss eine Haftstrafe antreten. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Symbolfoto: (Hintergrund) dpa-Bildfunk/Christian Charisius | (Handschellen) Pixabay
Der Pathologe muss eine Haftstrafe antreten. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Symbolfoto: (Hintergrund) dpa-Bildfunk/Christian Charisius | (Handschellen) Pixabay
Der Pathologe muss eine Haftstrafe antreten. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Symbolfoto: (Hintergrund) dpa-Bildfunk/Christian Charisius | (Handschellen) Pixabay
Der Pathologe muss eine Haftstrafe antreten. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Symbolfoto: (Hintergrund) dpa-Bildfunk/Christian Charisius | (Handschellen) Pixabay

Pathologe muss ins Gefängnis

Am gestrigen Montag (29. Juni 2020) entschied das Landgericht Saarbrücken: Ein 61-jähriger Pathologe aus dem Saarpfalz-Kreis ist des Betrugs in 17 Fällen sowie der Bestechung im Gesundheitswesen in 97 Fällen schuldig. Daher muss er nun zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das meldet „dpa“.

Bewährungsstrafe für Ehefrau

Ebenso verhängte das Landgericht eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren gegen die 58 Jahre alte Ehefrau des Pathologen – allerdings auf Bewährung. Die 58-Jährige leistete Beihilfe zum Betrug in 17 Fällen. Laut einer Gerichtssprecherin besteht die Bewährungsauflage in der Zahlung von 5.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, so „dpa“.

Fast 2,6 Millionen Euro Schaden

Seit 2007 soll der Pathologe im Bundesgebiet bei niedergelassenen Fachärzten für eine Zusammenarbeit bei pathologischen Befunden geworben und entsprechende Proben von ihnen bekommen haben. Die Anklage warf ihm dabei Abrechnungsbetrug mit einem Schaden von fast 2,6 Millionen Euro vor. Zudem soll der Mann Bestechungsgeld in Höhe von weit mehr als 100.000 Euro gezahlt haben.

Weitere Ermittlungen

Seit Februar sitzt der Pathologe wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Laut der Gerichtssprecherin lag dem Urteil am zweiten Prozesstag eine Verständigung zwischen den Beteiligten zugrunde. In dem Zusammenhang ermittelt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken mittlerweile gegen elf Ärzte, unter anderem aus dem Saarland. Gegen den Pathologen wird zudem in 27 Fällen wegen des Verdachts von Fehldiagnosen auf Krebs bei der Analyse von Gewebeproben ermittelt.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte