Polizistenmord in Kusel: Anwalt des 32-jährigen Tatverdächtigen meldet sich zu Wort

Nach dem Polizistenmord im Landkreis Kusel hat sich nun der Anwalt des 32-jährigen Tatverdächtigen zu Wort gemeldet:
Im Fall des Polizistenmordes bei Kusel bestreitet einer der Tatverdächtigen, geschossen zu haben. Foto: picture alliance/dpa | Thomas Frey
Im Fall des Polizistenmordes bei Kusel bestreitet einer der Tatverdächtigen, geschossen zu haben. Foto: picture alliance/dpa | Thomas Frey

Zwei Tatverdächtige nach Polizistenmord bei Kusel

Nachdem in der Nacht von Sonntag auf Montag ein 29-jähriger Polizei-Oberkommissar und eine 24-jährige Polizeianwärterin bei einer Verkehrskontrolle im Landkreis erschossen worden sind, hat die Polizei noch am Montagabend zwei tatverdächtige Männer im Alter von 38 und 32 Jahren festgenommen. Beide Männer stammen aus dem Saarland. Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln gegen die beiden wegen gemeinschaftlichen Mordes. Gegen beide ist inzwischen ein Haftbefehl erlassen worden. Sie befinden sich folglich in Untersuchungshaft.

32-Jähriger bestreitet Tatvorwurf: Anwalt meldet sich zu Wort

Wie wir bereits am Nachmittag berichtet haben, soll der 32-jährige Beschuldigte in seiner Vernehmung die Wilderei eingeräumt und die Polizeikontrolle, wie auch die Schüsse geschildert haben. Laut Staatsanwaltschaft und Polizei bestreitet der Tatverdächtige allerdings, auf die Polizeibeamt:innen geschossen zu haben.

Anwalt des Tatverdächtigen meldet sich zu Wort

Inzwischen hat sich auch der Anwalt des 32-jährigen Tatverdächtigen zu Wort gemeldet und sich zu den Vorwürfen gegen seinen Mandanten geäußert. „Er hat angegeben, dass er am Tatort zur Tatzeit war, hat aber genauso angegeben, dass er an der Tat, der Ermordung der beiden Polizeibeamten, in keinster Weise beteiligt war“, so der Anwalt am Dienstagnachmittag gegenüber dem „Saarländischen Rundfunk“.

Die Ermittler:innen von Polizei und Staatsanwaltschaft gehen nach jetzigem Stand allerdings davon aus, dass beide Tatverdächtige Schüsse abgegeben haben. Bei den Ermittlungen seien eine Schrotflinte und ein Jagdgewehr sichergestellt worden, es sei unwahrscheinlich, dass nur der 38-Jährige geschossen habe. Die Feststellung der Polizei, dass beide Verdächtigen geschossen haben müssen, wies der Anwalt des 32-Jährigen zurück. „Es ist vollkommen unproblematisch möglich nach dem Ablauf, der dem Haftbefehl zugrunde liegt, dass eine Person die Waffen gewechselt hat, die Waffen nachgeladen hat. Das ist auch bei sogenannten Einzelladern, für jemanden der geübt ist, vollkommen unproblematisch möglich“, so der Verteidiger des 32-Jährigen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Berichte des „SR“ und des „SWR“