Prostitutionsschutzgesetz im Saarland? Nicht so schnell

Die Umsetzung des ab 1. Juli geltenden Gesetzes zum Schutz von Prostituierten lässt im Saarland auf sich warten. Das sind die Gründe dafür.
Symbolfoto: Andreas Arnold/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
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Die Ausgangssituation
Am 21. Oktober 2016 hat der Bundestag nach langem Hin und Her das Prostituiertenschutzgesetz beschlossen. Am 1. Juli 2017 trat es offiziell in Kraft. Im Saarland wird sich die Umsetzung allerdings noch ein Weilchen hinziehen. Die Vorlaufzeit zur Umsetzung bis zum 1. Juli 2017 seitens des Bundesgesetzgebers war zu kurz bemessen“, begründete das Sozialministerium auf SZ-Anfrage.

Nach dem Entwurf eines sogenannten Ausführungsgesetzes, wird der Regionalverband Saarbrücken dann die neuen Aufgaben für das ganze Saarland übernehmen. Er soll den Prostituierten im Saarland die nun gesetzliche Anmeldung ermöglichen, ihnen eine Gesundheitsberatung anbieten sowie über die Erlaubnis eines Bordells und deren Kontrollen entscheiden.

Anfang Oktober soll es losgehen
Dem stehen rund 1500 Prostituierte im Saarland gegenüber. Sie müssen sich nach dem Prostituiertenschutzgesetz bis Jahresende angemeldet haben. Damit sie das im Saarland auch können, will der Regionalverband bis spätestens Ende September alle Vorbereitungen getroffen haben. Ab 1. Oktober könne die Anmeldung dann voraussichtlich erfolgen, teilte ein Regionalverbandssprecher der SZ mit. Die Anmeldung soll ebenso wie die Gesundheitsberatung im Gesundheitsamt Saarbrücken stattfinden.

Alle zwei Jahre müssen die Prostituierten die Anmeldung laut Gesetz erneuern, unter 21-Jährige jedes Jahr. Auch Bordellbetreiber müssen künftig ihren Betrieb anmelden — und bis Ende dieses Jahres ein Betriebskonzept zur Genehmigung vorlegen.

Kontrolle?
Die bereits in der Vergangenheit strittige Frage, wie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüft werden soll, scheint vorerst weiter offen. Denn wie und von wem etwa die gesetzliche Anmeldung von Prostituierten überprüft werden soll, sei noch nicht abschließend geklärt und werde noch diskutiert, heißt es im Regionalverband. Vieles spricht dafür, dass mit den Kontrollen die Polizei beauftragt wird. Dass die dazu extra Kontrollfahrten im ganzen Land unternimmt, gilt jedoch als unwahrscheinlich.

Überprüft wird die Anmeldung Prostituierter wohl erst dann, wenn die Beamten wegen anderer Delikte ohnehin im Milieu ermitteln. Kenner der Szene geben zudem zu bedenken, dass Prostituierte häufig nur kurz in einer Stadt oder in einem Bundesland bleiben. Die Prostitution zu regulieren, um die betroffenen Frauen zu schützen, scheint demnach auch weiterhin schwierig zu sein.

Mit Verwendung von SZ-Material (Johannes Schleuning).