Prozess um Axt-Killer von Bischmisheim geht in die nächste Runde

Nachdem Christian R. vergangene Woche wegen Mordes an seiner Frau Nicole verurteilt wurde, haben jetzt Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision gegen das Urteil eingelegt.
Der Angeklagte (rechts) mit seinem Anwalt Franz-Josef Gerdung vor Gericht. Foto: Brandon Lee Posse/SOL.DE.
Der Angeklagte (rechts) mit seinem Anwalt Franz-Josef Gerdung vor Gericht. Foto: Brandon Lee Posse/SOL.DE.
Der Angeklagte (rechts) mit seinem Anwalt Franz-Josef Gerdung vor Gericht. Foto: Brandon Lee Posse/SOL.DE.
Der Angeklagte (rechts) mit seinem Anwalt Franz-Josef Gerdung vor Gericht. Foto: Brandon Lee Posse/SOL.DE.

Der Mordprozess gegen den Axtkiller von Bischmisheim geht in eine neue Runde. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken Revision eingelegt.

Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Entscheidung des Gerichts prüfen. Das Landgericht hatte Christian R. in der vergangenen Woche wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht war damit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben, die eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 40-Jährigen beantragt hatte. Der Verteidiger hatte auf Totschlag im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit plädiert und eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als fünf Jahren gefordert.

R. hatte vor Gericht gestanden, seine sechs Jahre jüngere Frau mit einer Axt gegen den Kopf geschlagen zu haben, während sie schlief. Dabei wurde sie „nahezu vollständig enthauptet“, so die Staatsanwaltschaft.

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass nicht auszuschließen sei, dass bei dem 40-Jährigen bei der Tat im Mai eine psychische Störung vorlag, die seine Steuerungsfähigkeit erheblich gemindert habe.