Prozessauftakt in Saarbrücken: Frau schlägt mit Hammer auf Ehemann ein – weil er schnarchte

Mit einem Hammer soll I. H. am 14. August 2018 auf das Gesicht ihres damaligen Noch-Ehemannes eingeschlagen haben - in der Absicht, ihn „heimtückisch zu töten“. Dessen wird sie von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken beschuldigt. Und muss sich nun in einem Verfahren wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten.
I. H. (Bildmitte, Gesicht zensiert) musste sich vor dem Landgericht in Saarbrücken verantworten. Foto: Brandon Lee Posse
I. H. (Bildmitte, Gesicht zensiert) musste sich vor dem Landgericht in Saarbrücken verantworten. Foto: Brandon Lee Posse
I. H. (Bildmitte, Gesicht zensiert) musste sich vor dem Landgericht in Saarbrücken verantworten. Foto: Brandon Lee Posse
I. H. (Bildmitte, Gesicht zensiert) musste sich vor dem Landgericht in Saarbrücken verantworten. Foto: Brandon Lee Posse

Prozessauftakt gegen I. H.: Die 37 Jahre alte Frau ist wegen versuchten Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, am Morgen des 14. August 2018 mit „Tötungsabsicht“ auf ihren schlafenden Ehemann (40) eingeschlagen zu haben. Dazu soll die mutmaßliche Täterin einen Hammer verwendet haben.

Für Dienstag (12. Februar 2019) war der erste Prozesstag angesetzt. Unter anderem ging aus dem Auftakt hervor, dass nun die Frage nach der vollen Schuldfähigkeit der 37-Jährigen im Raum steht. Darüber soll jetzt ein psychiatrisches Gutachten Auskunft geben. Das geht aus einem „SR“-Bericht hervor.

Saarbrücken: Streit eskaliert – Frau soll mit Hammer auf Mann eingeschlagen haben

Bis zum Zeitpunkt der Tat lebten I. H. und ihr Ehemann – bei laufendem Scheidungsverfahren – in einer gemeinsamen Wohnung in Saarbrücken zusammen. Den mutmaßlichen Hammerschlägen des 14. August 2018 soll am Tag zuvor ein verbaler Streit der beiden vorangegangen sein. Der Grund: ein Notartermin.

Nach dem Streit schlief I. H. im Kinderzimmer ihres zweijährigen Sohnes, das sich, wie das Schlafzimmer der Eheleute, auch im Erdgeschoss des Anwesens befand. Das ist der Anklageschrift zu entnehmen. In der Nacht habe sie dann das spätere Opfer erstmals geweckt. Denn der Ehemann der Angeklagten habe zu laut geschnarcht. Daraufhin soll sich der Mann vom Rücken auf die Seite umgedreht und weitergeschlafen haben.

Dann, gegen 6.15 Uhr, habe die 37-Jährige schließlich mit einem Hammer auf ihren noch schlafenden Gatten eingeschlagen, heißt es. Als der Geschädigte von dem Schlag erwachte, soll ihm die Frau mit einem Reizstoffgerät zwei bis drei Sprühstöße verpasst und dann zwei weitere Schläge mit dem Hammer gegen die Stirn versetzt haben.

Daraufhin sprang der Mann vom Bett auf, stieß I. H. zur Seite und flüchtete in den Flur, so die Anklage. Als das Opfer versuchte sich ins Freie zu begeben, habe I. H. dem Mann nochmals Reizstoffe ins Gesicht gesprüht. Ebenso soll die Täterin erneut versucht haben, mit dem Hammer auf den 40-Jährigen einzuschlagen. Dem Geschädigten gelang es allerdings, ihr den Hammer zu entreißen.

Bei dem Angriff erlitt der Mann schwere Verletzungen, darunter eine Fraktur im Bereich des Kopfs. Seine Stirn musste laut SR mit einer Stahlplatte fixiert werden.

Verwendete Quellen:
• Pressemitteilung des Landgerichts Saarbrücken, 11.02.2019
• SR-Bericht, 13.02.2019
• Eigene Recherche