Prozessbeginn: Eine Saarländerin (80) kämpft für die weibliche Anrede in Formularen

Prozess-Beobachter haben Zweifel, ob der Bundesgerichtshof der Argumentation von Marlies Krämer folgt.
Marlies Krämer und ihr Anwalt. Foto: dpa-Bildfunk/Uli Deck
Marlies Krämer und ihr Anwalt. Foto: dpa-Bildfunk/Uli Deck
Marlies Krämer und ihr Anwalt. Foto: dpa-Bildfunk/Uli Deck
Marlies Krämer und ihr Anwalt. Foto: dpa-Bildfunk/Uli Deck

In Sparkassen-Formularen als „Kunde“ oder „Kontoinhaber“ angesprochen zu werden, schätzt Marlies Krämer gar nicht. Die 80-Jährige aus Sulzbach will sich auch in unpersönlichen Vordrucken als „Kundin“ oder „Kontoinhaberin“ wiederfinden – und ist dafür vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen (VI ZR 143/17).

„Ich sehe das überhaupt nicht mehr ein, dass ich als Frau totgeschwiegen werde“, sagte sie gestern nach der mündlichen Verhandlung vor dem BGH in Karlsruhe. Es sei ihr Recht, als Frau in Sprache und Schrift erkennbar zu sein.

Für den Zivilsenat mit seinen drei Richtern und zwei Richterinnen geht es im Kern darum, ob die Klägerin durch die unweibliche Formularsprache wegen ihres Geschlechts benachteiligt wurde. Dass die höchsten deutschen Zivilrichter daran Zweifel haben könnten, meinten Beobachter den einführenden Worten des Senatsvorsitzenden Gregor Galke zu entnehmen.

Am 13. März will der BGH sein Urteil sprechen. Würde Marlies Krämer vor dem BGH Recht bekommen, dann hätten mehr als 1600 Kreditinstitute in Deutschland ein Problem. Und viele andere Institutionen und Firmen auch, die der Einfachheit halber mit dem verallgemeinernden Maskulinum arbeiten.

Mit Verwendung von SZ-Material (Susanne Kupke).