Prozessbeginn unter Tränen: Paar aus Saarpfalz-Kreis angeklagt

Vor dem Saarbrücker Landgericht ist der Prozess gegen einen Pathologen aus dem Saarpfalz-Kreis gestartet. Er soll Ärzten Geld bezahlt haben, wenn sie sein Institut mit Proben versorgen. Angeklagt ist auch die Frau des Mediziners.
Unter Tränen begrüßte sich das Ehepaar. Der 61-Jährige (links) sitzt seit vier Monaten in U-Haft. Foto: BeckerBredel
Unter Tränen begrüßte sich das Ehepaar. Der 61-Jährige (links) sitzt seit vier Monaten in U-Haft. Foto: BeckerBredel
Unter Tränen begrüßte sich das Ehepaar. Der 61-Jährige (links) sitzt seit vier Monaten in U-Haft. Foto: BeckerBredel
Unter Tränen begrüßte sich das Ehepaar. Der 61-Jährige (links) sitzt seit vier Monaten in U-Haft. Foto: BeckerBredel

Wegen des Vorwurfs des Betrugs und der Bestechung muss sich seit Dienstag (16. Juni 2020) ein Pathologe (61) aus dem Saarpfalz-Kreis vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Saarbrücken verantworten. Seine Ehefrau (58) ist wegen Beihilfe angeklagt. Dem Mediziner, der wegen Fluchtgefahr seit Februar in Untersuchungshaft sitzt, wird gewerbsmäßiger Betrug in 17 Fällen und Bestechung im Gesundheitswesen in 103 Fällen vorgeworfen.

Begrüßung unter Tränen

Unter Tränen begrüßte und umarmte die 58-jährige Frau im Gerichtssaal ihren Mann, der einen angegriffenen Eindruck machte. „Er ist durch die U-Haft physisch und mental sehr belastet. Das ist für alle Beteiligten offensichtlich“, sagte sein Verteidiger Pascal Bastuck.

Ob sich die beiden Angeklagten am nächsten Verhandlungstag zur Sache äußern werden, sei noch unklar. Ein zweites Einigungsgespräch mit Kammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, das im Anschluss an die Sitzung geführt wurde, brachte nach Aussage der Vorsitzenden Richterin keine Einigung.

Zusammenarbeit mit Ärzten

Zum Prozessauftakt wurde lediglich die Anklage verlesen. Der Pathologe soll seit 2007 im Bundesgebiet bei niedergelassenen Fachärzten um eine Zusammenarbeit im Rahmen pathologischer Befunde geworben haben. Um ihnen diese Zusammenarbeit „schmackhaft zu machen“, so die Anklage, soll er ihnen finanzielle Vergütungen für die Übersendung entsprechender Proben angeboten haben.

Der Pathologe habe von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) jedoch kein Honorar für die Proben erhalten dürfen, weil er den korrupten Ärzten für die Aufträge Geld gezahlt hatte. Insgesamt sei der KV dadurch ein Schaden von knapp 2,6 Millionen Euro entstanden. Der 61-Jährige soll Bestechungsgelder „von weit über 100.000 Euro“ gezahlt haben.

Ermittlungen gegen 11 Mediziner

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt in dem Zusammenhang mittlerweile gegen elf Ärzte, laut Landgerichts-Sprecherin überwiegend nicht aus dem Saarland, sondern aus Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.

Ehefrau nicht involviert?

Die Verteidigerin der Ehefrau wies den Vorwurf aus der Anklage zurück, ihre Mandantin habe mit den „aufgrund korruptiver Abmachung kooperierenden Ärzten“ kommuniziert, die Zusammenarbeit gemanagt, Scheinrechnungen erstellt und die Auszahlung der Rückvergütungen veranlasst. Die Vorwürfe der Beihilfe oder Mittäterschaft träfen die Rolle ihrer Mandantin überhaupt nicht, so Rechtsanwältin Ulrike Paul. Sie habe nur einen Tag in der Woche gearbeitet und sei lediglich die „mithelfende Ehefrau in der Praxis“ gewesen. „Sie hat keineswegs eine tragende Rolle gespielt und es ist für uns nicht verständlich, wie man zu dieser Einschätzung kommt“, sagte Paul.

Verdacht auf Krebs-Fehldiagnosen

Gegen den Angeklagten wird zudem in 27 Fällen wegen des Verdachts von Fehldiagnosen auf Krebs bei der Analyse von Gewebeproben ermittelt. „Inwiefern dadurch Folgebehandlungen unnötig waren oder ob erforderliche weitere Behandlungsmaßnahmen aufgrund einer fehlerhaften Diagnose unterlassen wurden, ist derzeit noch nicht klar“, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur