Puff macht Werbung vor Riegelsberger Friedhof

Aufregung am Friedhof in Riegelsberg: Dort stellte das Saarbrücker Groß-Bordell „Paradise" in den letzten Tagen ein Werbefahrzeug auf dem Parkplatz ab. Dass das für Ärger sorgt, war abzusehen.
Unter den Besuchern des Friedhofs in Riegelsberg war die Aufregung groß. Archivfoto: Becker & Bredel.
Unter den Besuchern des Friedhofs in Riegelsberg war die Aufregung groß. Archivfoto: Becker & Bredel.
Unter den Besuchern des Friedhofs in Riegelsberg war die Aufregung groß. Archivfoto: Becker & Bredel.
Unter den Besuchern des Friedhofs in Riegelsberg war die Aufregung groß. Archivfoto: Becker & Bredel.

„Zum Paradies mögen Engel Dich geleiten“ – so lautet eine Textzeile bei katholischen Beerdigungen. In Riegelsberg hatte dieser Satz in den letzten Tagen eine etwas andere Bedeutung.

Das Werbeauto des Saarbrücker Mega-Bordells „Paradise“ parkte mit wechselndem Abstellplatz vor dem Waldfriedhof. Auf der Werbetafel des Kleintransporters abgebildet: eine luftig bekleidete Frau und der Slogan „Alles, was Man(n) will“.

Bordell hat Werbung schon gestoppt
Dass das für Aufregung sorgt, war abzusehen. In den vergangenen Tagen standen zum Beispiel Beerdigungen auf dem Friedhof an. Besucher, Gäste der Trauerfeiern und Passanten waren alles andere als begeistert von der Puff-Werbung, manche sprachen von „Geschmacklosigkeit“ und „„Respektlosigkeit“.

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Bruno Piovesan, Mitarbeiter des Bordells, kündigte bereits an: „Das soll nicht wieder vorkommen„. Das Ganze sei also kein schlechter Werbegag gewesen, sondern eher unabsichtlich passiert. Piovesan sieht ein, dass die Werbung bei den Friedhofsbesuchern nicht gut ankomme.

Was, wenn der Puff weitergemacht hätte?
Das Bordell selbst also hatte die Einsicht, dass das Fahrzeug möglicherweise an einem unpassenden Ort steht. Hätte es diese Einsicht nicht gehabt, hätte es zum Rechtsstreit kommen können.

Denn der Parkplatz des Friedhofs ist ein öffentlicher Parkplatz. Das mache es schwierig, gegen ein Werbefahrzeug vorzugehen, erklärt die stellvertretende Riegelsberger Ordnungsamtsleiterin Katrin Feld.

Auf dem Parkplatz gilt die Parkscheiben-Regelung. Autos dürfen hier nur zwei Stunden an einer Stelle halten. Daher überlegte das Ordnungsamt schon, das Fahrzeug ständig zu kontrollieren.

Ein grundsätzliches Verbot der Werbung sei nicht möglich, da es sich bei dem Bild auf dem Plakat nicht um eine pornografische Darstellung handele. Schaut man sich Zeitschriften am Kiosk oder Werbung im Fernsehen an, so sei manchmal mehr nackte Haut zu sehen als auf dem Paradise-Plakat.

Mit Verwendung von SZ-Material (Marco Reuther).