Rasern drohen jetzt zehn Jahre Knast

Wer an illegalen Rennen im Straßenverkehr teilnimmt oder aus sonstigen Gründen rast, muss in Zukunft mit härteren Strafen rechnen.
Raser drohen jetzt zehn Jahre Gefängnis. Foto: Federico Gambarini/dpa-Bildfunk.
Raser drohen jetzt zehn Jahre Gefängnis. Foto: Federico Gambarini/dpa-Bildfunk.
Raser drohen jetzt zehn Jahre Gefängnis. Foto: Federico Gambarini/dpa-Bildfunk.
Raser drohen jetzt zehn Jahre Gefängnis. Foto: Federico Gambarini/dpa-Bildfunk.

Raser auf Deutschlands Straßen müssen sich bald bei illegalen Autorennen und anderen lebensgefährlichen Tempofahrten auf deutlich härtere Strafen einstellen. Der Bundestag verabschiedete gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Demnach drohen im Extremfall zehn Jahre Gefängnis. Außerdem können Fahrzeuge und Führerscheine von Beteiligten eingezogen werden.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte, wer das Leben anderer leichtfertig aufs Spiel setze, müsse mit maximalen Konsequenzen rechnen. „Todesraser müssen hart bestraft werden“, erklärte der Minister. Den Anstoß für die Neuregelung hatte ein Entwurf des Bundesrats gegeben.

Auch Organisation von illegalen Rennen bald strafbar
Wer illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, soll in Zukunft mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden – und mit bis zu zehn Jahren, wenn jemand dabei schwer verletzt oder getötet wird. Dafür wird ein neuer Straftatbestand eingeführt.

Erfasst werden sollen auch Fahrer, die unabhängig von solchen Rennen „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ rasen. Bisher wird die Teilnahme an illegalen Rennen mit 400 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet. Strafbar ist bald schon der Versuch, solche Rennen zu organisieren – zum Beispiel durch einen Aufruf im Internet.

Immer wieder tödliche Unfälle bei Rennen
Illegale Rennen bringen immer wieder Menschen in große Gefahr. Ende März waren erstmals in Deutschland zwei Raser nach einer Wettfahrt mit tödlichem Ausgang des Mordes schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Berlin verhängte lebenslange Haftstrafen.

Die Richter begründeten das Mord­urteil damit, dass die Angeklagten Anfang 2016 tödliche Folgen billigend in Kauf genommen hätten. Damals war ein 69-jähriger Unbeteiligter getötet worden. Vor kurzem wurde außerdem in Mönchengladbach ein 38 Jahre alter Fußgänger totgefahren.

Im Saarland machte vor knapp einem Jahr ein tödlicher Unfall bei Überherrn Schlagzeilen. Dabei war ein 14 Jahre altes Mädchen vom zum Rennauto umgebauten Opel eines heute 23-Jährigen erfasst und getötet worden. Der Mann muss sich seit letzter Woche wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Mit Verwendung von SZ-Material.