Regionalverband kann lockern: Diese Regeln gelten ab Samstag

Der Regionalverband Saarbrücken darf am Samstag (22. Mai 2021) zum Saarland-Modell zurückkehren. Das hat zahlreiche Lockerungen der Corona-Regelungen zur Folge. Die wichtigsten Regeländerungen haben wir für euch zusammengefasst:

Regionalverband Saarbrücken kehrt zum Saarland-Modell zurück

Am heutigen Donnerstag (20. Mai 2021) lag die Sieben-Tage-Inzidenz im Regionalverband Saarbrücken am fünften Werktag hintereinander unter dem Wert von 100. Das hat zur Folge, dass der Regionalverband bereits am kommenden Samstag (22. Mai 2021) wieder zu den Lockerungen des Saarland-Modells zurückkehren darf.

Neue Corona-Regeln im Regionalverband

Wir haben die wichtigsten Änderungen der Corona-Regeln, die ab Samstag im Regionalverband Saarbrücken in Kraft treten, für euch zusammengefasst:

Keine Ausgangssperre mehr

Die bislang geltenden Ausgangsbeschränkungen zwischen 22.00 und 5.00 Uhr werden wieder aufgehoben. Das hat zur Folge, dass die Ausgangssperre zwar noch am Freitagabend zwischen 22.00 und 23.59 Uhr gilt, aber bereits ab Samstag um 00.00 Uhr wegfällt.

Mehr Kontakte erlaubt

Im Regionalverband dürfen ab Samstag wieder zehn Personen zusammenkommen, wenn sie alle einen negativen Corona-Test vorzeigen können. Ohne Test sind Treffen von einem Haushalt und einem weiteren im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken möglich. Ein Haushalt aus dem familiären Bezugskreis darf auch dazukommen. Es dürfen aber höchstens fünf Menschen gleichzeitig anwesend sein.

Regeln für Geschäfte

Das Termin-Shopping (Click and Meet) fällt im Regionalverband ab Samstag weg. Wer allerdings einen Laden besuchen möchte, der Artikel außerhalb des täglichen Bedarfs anbietet, braucht einen negativen Corona-Test. Maximal darf ein:e Kund:in auf 15 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.

Öffnung der Außengastronomie

Auch die Außengastronomie kann im Regionalverband Saarbrücken wieder öffnen. An einem Tisch können gleichzeitig zehn Menschen sitzen, wenn sie negativ getestet sind.

Das gilt für körpernahe Dienstleistungen

Alle körpernahen Dienstleistungen sind nach den Regeln des Saarland-Modells wieder erlaubt. Damit können also auch Tattoo- und Piercingstudios ab Samstag öffnen. Hier ist aber ebenfalls ein negativer Test nötig. Die Testpflicht entfällt lediglich bei medizinischen oder therapeutischen Dienstleistungen.

Lockerungen im Sport

Ab Freitag ist im Innenbereich wieder kontaktfreier Sport möglich. Der Weg für Fitnessstudios und Kletterhallen ist beispielsweise also frei. Die Menschen müssen aber auch hier negativ auf das Coronavirus getestet worden sein. Im Außenbereich ist kontaktfreier Sport ohne Test möglich (Kontaktsport hingegen nur mit Test).

Kultureinrichtungen können wieder öffnen

Lockerungen gibt es ab Samstag auch im Bereich der Kultur. So können zum Beispiel Kinos, Theater, Konzerthäuser und Gedenkstätten ihre Tore wieder für Besucher:innen öffnen. Die Leute brauchen einen negativen Test.

Welcher Test zählt?

Die Tests müssen den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts genügen und dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. In manchen Betrieben können sich Besucher:innen auch vor Ort selbst unter Aufsicht testen. Kinder unter sechs Jahren benötigen keinen Test.

Sonderregeln für Geimpfte und Genesene

Für Geimpfte und Genesene gelten übrigens noch weitere Erleichterungen, die wir hier für euch zusammengefasst haben: „Welche Lockerungen ab sofort für Geimpfte und Genesene gelten und wer zu den Gruppen dazuzählt“.

Verwendete Quellen:
 Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 12. Mai 2021– eigene Berichte