50 Kilo verbotene Lebensmittel gefunden: Saarbrücker Zoll filzt Gepäck von Reisegruppe

Eine Reisegruppe aus der Türkei hat versucht, verbotene Lebensmittel nach Deutschland einzuführen. Der Zoll fand in ihrem Gepäck am Saarbrücker Flughafen rund 50 Kilogramm Käse, Wurst, Obst und Gemüse.
50 Kilogramm Lebensmittel fand der Zoll. Foto: Hauptzollamt Saarbrücken
50 Kilogramm Lebensmittel fand der Zoll. Foto: Hauptzollamt Saarbrücken

Saarbrücken: Zoll filzt Gepäck von Reisegruppe

Rund 50 Kilogramm verbotene Lebensmittel hat der Zoll vergangene Woche am Saarbrücker Flughafen sichergestellt. Eine dreiköpfige Reisegruppe aus der Türkei hatte versucht, Käse, Wurst sowie verschiedene Obst- und Gemüsesorten (Quitten, Oliven, Kastanien, Knoblauch) und Äste von Weintraubenreben nach Deutschland einzuführen. Das teilte das Hauptzollamt am gestrigen Mittwoch (22. November 2023) mit.

Passagiere dürfen 50 Kilogramm Lebensmittel nicht behalten

Die Passagiere durften die Lebensmittel nicht mitnehmen. Ob die Waren nun vernichtet werden müssen, entscheiden die zuständigen Landesbehörden, so der Zoll.

Auch Obst und Gemüse stellte der Zoll sicher. Foto: Hauptzollamt Saarbrücken

Strenge Beschränkungen bei der Einfuhr nach Deutschland

Laut Maike Ames, Pressesprecherin des Hauptzollamts, unterliegen Lebensmittel im Reise- und Postverkehr, insbesondere aus Drittländern, strengen Beschränkungen. „So müssen Lebensmittel tierischen Ursprungs, wie Fleisch, Eier, Milch, Fisch, Honig oder Käse aus Drittländern die gleichen lebensmittelhygienischen Anforderungen erfüllen wie Lebensmittel, die in der EU produziert wurden“.

Auch bestimmte Obst- und Gemüsesorten darf man nicht einfach einführen

Auch bei der Einfuhr von nichttierischen Lebensmitteln wie Früchten, Gemüse oder Pflanzen zum Anpflanzen bestehe die Gefahr, dass Krankheiten und Schädlinge eingeschleppt werden. „Dies kann in Deutschland und den anderen Ländern der EU erhebliche Schäden an Pflanzen und Natur verursachen“, so Ames.

Zoll hat mehr Informationen

Wer mehr darüber wissen möchte, was bei der Einfuhr von Lebensmitteln zu beachten ist, findet weitere Informationen auf der Website des Zolls. Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit halten Infos bereit.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Hauptzollamts Saarbrücken, 22.11.2023