Betrieb der Gusswerke Saarbrücken bis Ende März gesichert: Hoffen auf neuen Investor geht weiter

Die Gusswerke Saarbrücken können ihren Betrieb bis Ende März fortsetzen. Dies hat die Gläubigerversammlung am Insolvenzgericht Sulzbach laut einem Bericht des "SR" am heutigen Mittwoch (8. Januar 2020) entschieden.
Bis Ende März können die Gusswerke Saarbrücken ihren Betrieb fortsetzen. Foto: BeckerBredel
Bis Ende März können die Gusswerke Saarbrücken ihren Betrieb fortsetzen. Foto: BeckerBredel
Bis Ende März können die Gusswerke Saarbrücken ihren Betrieb fortsetzen. Foto: BeckerBredel
Bis Ende März können die Gusswerke Saarbrücken ihren Betrieb fortsetzen. Foto: BeckerBredel

Laut einem Bericht des „SR“ hat die Gläubigerversammlung am Insolvenzgericht Sulzbach entschieden, dass die Gusswerke Saarbrücken ihren Betrieb bis Ende März fortsetzen können.

Zeit für ein rettendes Konzept?

Dies verschafft dem insolventen Unternehmen nun drei Monate Zeit, um an einem Zukunftskonzept zu arbeiten. Im Raum steht weiterhin eine rettende Übernahme durch das Neunkircher Abrissunternehmen „Ferraro“. Der Insolvenzverwalter Franz Abel will die Zeit nun zusammen mit dem Investor „Ferraro“ nutzen, um ein gemeinsames Konzept für den Weiterbetrieb zu erarbeiten.

Alle Mitarbeiter der Gusswerke Saarbrücken verloren vor Weihnachten ihre Jobs

Knapp zehn Tage vor Weihnachten (am 13. Dezember 2019) erhielten die Mitarbeiter der Gusswerke Saarbrücken die Hiobsbotschaft: Im Rahmen einer Betriebsversammlung wurde der Belegschaft mitgeteilt, dass alle Mitarbeiter zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden.

Verwendete Quellen:
– Bericht des „SR“
– eigene Berichte