Sex mit seiner Schülerin: Saarbrücker Musiklehrer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Einen ehemaligen Musiklehrer erwartet unter anderem eine Bewährungsstrafe. Das entsprechende Urteil ist im Rahmen eines Missbrauchsprozesses am Landgericht Saarbrücken gefallen. Darüber hinaus verhängte die Große Jugendkammer eine Bewährungsauflage für den heute 60-Jährigen.
Hier zu sehen: das Saarbrücker Landgericht. Foto: dpa/Oliver Dietze
Hier zu sehen: das Saarbrücker Landgericht. Foto: dpa/Oliver Dietze

Bewährungsstrafe für Ex-Musiklehrer

Wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen hat das Saarbrücker Landgericht einen ehemaligen Musiklehrer zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Zudem sprach die Große Jugendkammer ein Kontaktverbot als Bewährungsauflage aus. Das berichten „SZ“ und „SR“ übereinstimmend.

In den Jahren 2014 und 2015 hatten der Ex-Musiklehrer sowie eine damalige Schülerin, die im Prozess Nebenklägerin war, eine einvernehmliche sexuelle Beziehung. Erstmals Geschlechtsverkehr hatte der Mann im Juli 2015 mit der Schülerin – in einem Waldstück, so „SZ“. Er war damals Mitte 50, sie 15 Jahre alt. Später kam es zu regelmäßigen intimen Treffen. Wie aus dem Zeitungsbericht sowie dem Rundfunkbericht des „SR“ ebenso hervorgeht, legte der Angeklagte ein volles Geständnis ab.

Deal vor Gericht

Der Rahmen des Strafmaßes kam den Medienberichten zufolge im Rahmen eines Deals zustande. Unter anderem sei dem Angeklagten zugutegehalten worden, dass er zuvor nicht straffällig aufgefallen war und sich vor der Hauptverhandlung teilweise geständig gezeigt hatte. Laut „SZ“ beschränkt sich das Urteil auf 13 Fälle. In dieser Zeit sei die Schülerin noch keine 16 Jahre alt gewesen.

„Wirklich verstanden, was da passiert ist, habe ich erst Jahre später“, wird die Nebenklägerin im Zeitungsbericht zitiert. Zu einer Anzeige sei es erst gekommen, als sie sich von dem damaligen Lehrer bedroht gefühlt hatte, so „SR“. In einem Brief an sie hätte der damalige Lehrer geschrieben, sie „solle aufpassen“.

Den ausführlichen Bericht zum Prozesstag sowie weitere Hintergründe gibt es auf saarbruecker-zeitung.de zum Nachlesen. Hinweis: Der Beitrag gehört zum „SZ+“-Angebot der Saarbrücker Zeitung. Um diesen zu lesen, müsst ihr euch ggf. registrieren oder eine Bezahloption wählen).

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– Saarbrücker Zeitung