Existenzen bedroht: Saar-Friseurbetriebe fordern Ende der Testpflicht

Ein namhafter saarländischer Friseurbetrieb mit mehreren Salons in der Region hat in einem Schreiben an die saarländische Landesregierung ein Ende der Testpflichten für Friseurbetriebe gefordert. Demnach führten die Testpflichten zu starken Umsatzverlusten, die den Wegfall zahlreicher Arbeitsplätze und gar Unternehmensschließungen zur Folge haben könnten.

„Friseur Lieb“ fordert Abschaffung der Testpflicht für Friseurbesuche

Werner Lieb, einer der geschäftsführenden Gesellschafter des „Coiffeur-Team Lieb“, das mehrere Friseursalons an den Standorten in Neunkirchen, Saarbrücken, St. Ingbert, St. Wendel und Winterbach betreibt, hat die sofortige Abschaffung der Testpflicht für Friseurbesuche gefordert. In einem aktuellen Schreiben an die saarländische Landesregierung vom heutigen Freitag (4. Juni 2021), das SOL.DE vorliegt, erläutert der Friseurmeister, dass die Kundenzahlen durch die Testpflicht enorm gesunken seien. „Längst sind nicht alle Kunden bereit, sich vor einem Friseurbesuch auch noch testen zu lassen“, erklärt Lieb in seinem Brief.

Starke Umsatzverluste für Friseur:innen

Das Ausbleiben vieler Kund:innen hat laut Angaben des Friseurmeisters zu starken Umsatzverlusten geführt. Lieb berichtet von rund 20 Prozent Rückgängen, die man auch nicht durch Corona-Hilfen ausgeglichen bekomme. „Am meisten Hilfe bekämen wir, wenn wir die Salons schließen, alle Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken und 11 Lehrlinge entlassen. So miserabel und bürokratisch sind die Corona-Hilfen gemacht“, kritisiert Lieb weiter.

Lieb: Landesregierung zerstört mit Testpflicht Existenzen

Dann wird Werner Lieb deutlich: „Sie zerstören durch die anhaltende Testpflicht in Friseursalons Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze und Existenzen“, so der Vorwurf an die Landesregierung.

Aktuell müssen die Betriebe auf der einen Seite mehr als sonst investieren, um die strengen Hygienevorschriften einzuhalten. Auf der anderen Seite stehe aber ein deutlicher Umsatzrückgang, was viele Betriebe über kurz oder lang in die Bredouille bringe.

Deshalb der Appell an die Landesregierung: „Wir wollen doch nur unter Hygienemaßnahmen, wie medizinischen und FFP2-Masken, Handdesinfektion, Flächendesinfektion, Spuckwänden und HEPA-Aeorsol-Virenfiltergeräten arbeiten dürfen. Ist es denn so schwer, uns dabei nicht zu behindern? Lasst uns ohne die zusätzliche Einschränkung der Testpflicht für Kunden in Friseursalons – mehr wollen wir nicht“, heißt es abschließend in dem Schreiben.

Testpflichten im Einzelhandel bereits weggefallen

Mit der neuen Corona-Verordnung ist die Testpflicht für den Einzelhandel bereits seit dem heutigen Freitag (4. Juni 2021) weggefallen. Ob die Friseurbetriebe wie gefordert folgen dürfen, ist aktuell noch unklar.

Verwendete Quellen:
– Schreiben der Werner & Rosel Lieb GmbH an die saarländische Landesregierung vom 04.06.2021