Gefährliche Körperverletzung und Raub: Richter in Saarbrücken lässt zwei 24-Jährige laufen

Zwei Männer, beide 24 Jahre alt, dürfen sich quasi über eine „Gefängnis-frei“-Karte freuen. Denn ein Ermittlungsrichter am Saarbrücker Amtsgericht setzte sie wieder auf freien Fuß. Obwohl gegen die 24-Jährigen wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird.
Unter anderem mit einem Schlagring griffen O. und M. in Kleinblittersdorf zwei 18-Jährige an. Symbolfoto: Wikimedia Commons/Apostoloff/CC3.0-Lizenz
Unter anderem mit einem Schlagring griffen O. und M. in Kleinblittersdorf zwei 18-Jährige an. Symbolfoto: Wikimedia Commons/Apostoloff/CC3.0-Lizenz
Unter anderem mit einem Schlagring griffen O. und M. in Kleinblittersdorf zwei 18-Jährige an. Symbolfoto: Wikimedia Commons/Apostoloff/CC3.0-Lizenz
Unter anderem mit einem Schlagring griffen O. und M. in Kleinblittersdorf zwei 18-Jährige an. Symbolfoto: Wikimedia Commons/Apostoloff/CC3.0-Lizenz

Gegen die mutmaßlichen Räuber und Schläger O. und M. wird erneut ermittelt. Die Vorwürfe: Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung. Darüber berichtet die „Saarbrücker Zeitung“ (SZ). Die 24-Jährigen sollen am Montag (21. Januar 2019) in Kleinblittersdorf zwei junge Männer verprügelt und bestohlen haben. Laut „SZ“ kam dabei ein Schlagring zum Einsatz.

Die Staatsanwaltschaft gab bekannt, dass die später Festgenommenen O. und M. bereits wegen einigen Gesetzesübertretungen „erheblich“ in Erscheinung getreten waren. Die Rede ist hier von schwerem Raub, schwerer räuberischer Erpressung sowie Drogen- und Körperverletzungsdelikten. O., einer der beiden Männer, soll laut SZ-Informationen „mehr als 100 Einträge im Polizeicomputer haben“. Und auch sein Kollege M. sei angeblich wiederholt aufgefallen – wegen schweren Raubes mit Waffen.

Doch warum setzte der Haftrichter beide nach dem Vorfall am Montag wieder auf freien Fuß? Die Saarbrücker Zeitung fragte nach. Pressestaatsanwalt Mario Krah bestätigte zunächst, dass die Haftbefehlsanträge (wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr) tatsächlich zurückgewiesen wurden. Der Richter sah wohl „keinen nachvollziehbaren Grund, um dafür Untersuchungshaft anzuordnen“.

Verwendete Quellen:
• Pfälzischer Merkur