Gericht: Ex-Oberbürgermeister von St. Ingbert darf Ruhegehalt von 4.000 Euro im Monat behalten

Ein früherer Oberbürgermeister von St. Ingbert hat Anspruch auf ein Ruhegehalt in Höhe von monatlich 4.000 Euro - trotz strafrechtlicher Verurteilung wegen Vorteilsannahme und Untreue. So fiel die Begründung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes aus:

Berufungsverfahren nach strafrechtlicher Verurteilung

Der frühere Oberbürgermeister von St. Ingbert, Georg Jung (CDU), war 2014 wegen Vorteilsannahme in vier Fällen und wegen Untreue vor dem Landgericht Saarbrücken zu einer Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden. Das Verwaltungsgericht hatte dem Mann deshalb Anfang 2020 das Ruhegehalt aberkannt. Dann allerdings kam es zu einem Berufungsverfahren.

Ex-Oberbürgermeister darf Ruhegehalt behalten

Trotz der früheren strafrechtlicher Verurteilung hat der Ex-Oberbürgermeister von St. Ingbert Anspruch auf ein Ruhegehalt in Höhe von monatlich 4.000 Euro. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes nach Mitteilung vom heutigen Mittwoch (10. März 2021) entschieden.

Begründung des Gerichts

Zwar habe er „ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen“, teilte das Gericht mit. Aber ein „die Aberkennung des Ruhegehalts rechtfertigender endgültiger Vertrauensverlust“ liege nicht vor. Ein Milderungsgrund sei „in der überwiegenden Uneigennützigkeit seines Handelns“ zu sehen. Zudem seien die beruflichen und privaten Folgen für den Beklagten und seine Familie, sein Geständnis und die Wiedergutmachung des Schadens zu berücksichtigen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Mitteilung des OVG, 10.03.2021