Nach Schüssen auf Ehefrau: Urteil gegen 80-Jährigen rechtskräftig
Vor einer Woche war das Landgericht in Saarbrücken einem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt und hatte den Rentner zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten gefordert. Dem 80-Jährigen wurde versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Der Mann hatte seiner 77-jährigen Ehefrau am 4. September 2020 auf einem Klinikgelände in Merzig mit einer Schreckschusspistole zunächst in den Mund und im Anschluss auf das linke Ohr geschossen. Der Angeklagte hatte die Tat unter Tränen gestanden. Er gab an, dass seine Frau Angst vor der Unterbringung in einer geschlossenen Pflegeeinrichtung hatte. Sie habe ihn darum gebeten, getötet zu werden. Im Anschluss habe er sich selbst umbringen wollen.
Nach dem Gutachten einer Psychiaterin ging die Kammer davon aus, dass die Steuerungsfähigkeit des Mannes „erheblich gemindert“ gewesen sei.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur