Prozess wegen Vergewaltigung mit Todesfolge: Mann aus Merzig muss in Psychiatrie

In einem Prozess wegen Vergewaltigung mit Todesfolge hat das Landgericht Saarbrücken einen Mann aus Merzig zwar freigesprochen. Allerdings wurde eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Der Angeklagte (rechts) steht vor Gericht. Foto: BeckerBredel
Der Angeklagte (rechts) steht vor Gericht. Foto: BeckerBredel
Der Angeklagte (rechts) steht vor Gericht. Foto: BeckerBredel
Der Angeklagte (rechts) steht vor Gericht. Foto: BeckerBredel

Seit Juni hatte sich ein 46-Jähriger vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten müssen. Der Vorwurf: Vergewaltigung mit Todesfolge. Wie der „SR“ berichtet, ist in dem Prozess nun ein Urteil ergangen.

Mann muss in Psychiatrie

Laut Rundfunkbericht hat das Landgericht den Mann in dem Prozess zwar freigesprochen. Gleichzeitig wurde jedoch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Aufgrund einer chronisch psychischen Erkrankung bei dem 46-Jährigen sei eine Schuldunfähigkeit erkannt worden. Das Gericht habe festgestellt, dass die Folgen seines Handelns „ihm völlig egal gewesen“ seien. Allerdings könne er nicht für die Tat bestraft werden. Wiederum auf freien Fuß dürfe er auch nicht kommen, da weiterhin eine Gefahr bestehe.

Frau stirbt während Vergewaltigung

Laut Staatsanwaltschaft hatte eine Bekannte ihn im Dezember vergangenen Jahres in seiner Wohnung besucht. Nachdem die beiden Alkohol konsumiert hatten – die Frau war zusätzlich unter dem Einfluss von Beruhigungsmitteln – sei es zum Geschlechtsverkehr zwischen dem Opfer und dem Merziger gekommen. Währenddessen sei die Frau zunehmend teilnahmslos geworden und habe irgendwann nicht mehr reagiert. Die Anklagebehörde warf dem Mann vor, dass seine Sexualpraktiken massive, multiple Verletzungen verursachten, die schließlich zum Tod der 46-Jährigen führten.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– eigener Bericht