Quarantäne-Verstöße: Polizei in Völklingen sperrt Altenheim-Bewohner in Gewahrsam
Seit über einer Woche darf der Bewohner des Altenheims in Völklingen seine dortige Wohnung nicht verlassen. Er hatte Kontakt zu einer Person, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde.
55-Jähriger verließ mehrfach die Quarantäne
Der Mann allerdings hielt sich nicht an die Quarantäne. Schon am Montagabend musste die Polizei ihn in das Seniorenheim zurückbringen, als er trotz des Verbots ausging. Das berichtet die Presseagentur BeckerBredel. Am gestrigen Mittwoch gegen 18:00 Uhr mussten die Beamten erneut eingreifen. Wieder hatte der Völklinger die Quarantäne verlassen.
Infektionsschutzgesetz erlaubt Zwangsunterbringung
Das Infektionsschutzgesetz erlaubt es der Polizei in einem solchen Fall, die betreffende Person gegen ihren Willen zwangsunterzubringen bis zum Ende der Quarantäne. Zudem kann die 14-tägige Frist nach einem unerlaubten Ausgang erneut beginnen.
Völklinger im Rettungswagen ins Polizeigewahrsam gebracht
Um weitere Verstöße zu vermeiden, wurde der 55-Jährige nun in Polizeigewahrsam genommen. Da ein Transport mit dem Streifenwagen aus Infektionsschutzgründen nicht möglich war, musste ein Rettungswagen den Völklinger in die Einrichtung nach St. Ingbert bringen.
Einrichtung in St. Ingbert für Quarantäne-Fälle freigehalten
Wie Behördensprecher Stephan Laßotta BeckerBredel mitteilte, wird diese derzeit ausschließlich für Corona-Betroffene bereitgehalten. „Es ist die einzige Einrichtung im Saarland, wo sich das Polizeigewahrsam außerhalb des Wachgebäudes befindet und somit das Infektionsrisiko für Polizeibeamte besonders gering ist.“ Bislang ist der Völklinger der einzige Fall, bei dem ein Gewahrsam in St. Ingbert nötig war.
Nun muss der Regionalverband Saarbrücken die Unterbringung des 55-Jährigen während seiner Quarantänezeit sicherstellen.
Verwendete Quellen:
– Presseagentur BeckerBredel