Saarbrücken: „Schlagring als Tätowiervorlage“ – 900 Euro Strafe für einfallsreiche Ausrede

Nach Angaben der Saarbrücker Bundespolizei hat auch "eine einfallsreiche Ausrede" einen 43-Jährigen nicht vor einer Geldstrafe bewahren können.

Schlagring und Elektroschocker 

Wie die Bundespolizei Saarbrücken mitteilte, haben Kolleg:innen im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle am Rastplatz Weiler bereits im Dezember 2020 einen Mann (43) festgestellt. In dessen Rucksack entdeckten die Einsatzkräfte einen Schlagring und einen „Elektroschocker ohne Zulassungszeichen“.

Polizei: „einfallsreiche Ausrede“

Die Erklärung des 43-Jährigen: Er sei Tätowierer und benötige den Schlagring als Zeichnungsvorlage. „Eine einfallsreiche Ausrede, die ihn jedoch nicht vor einer Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz bewahrte“, so die Polizei.

Urteil gegen Mann

Mittlerweile stehe das Urteil gegen den Mann fest. „Der 43-Jährige wurde im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens vom Amtsgericht Merzig zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt“, hieß es seitens der Polizei abschließend.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Bundespolizeiinspektion Saarbrücken, 28.01.2021