Saarbrücker Klinik-Mitarbeiter erhielten Kündigungen an Heiligabend – Arbeitskammer rät zur Klage
Saarbrücker Klinik-Mitarbeiter erhielten Kündigungen an Heiligabend
Ausgerechnet an Heiligabend haben etwa 150 Mitarbeiter:innen des Evangelischen Krankenhauses in Saarbrücken ihre Änderungskündigungen per Einschreiben erhalten. Ende März schließt die Klinik; nach Angaben der Kreuznacher Diakonie seien die Benachrichtigungen bezüglich der Kündigungen zum Jahresende notwendig gewesen. Laut einer Sprecherin der Diakonie sei das Ganze anders geplant gewesen, man bedauere den Vorfall. Verdi hatte die „Kündigungen unterm Weihnachtsbaum“ scharf kritisiert – als „unverschämt, dreist und ganz weit entfernt von christlichem Verhalten“.
Jobangebote weit weg von Saarbrücken
Laut dem Geschäftsführer der Kreuznacher Diakonie sei bereits ein Sozialplan mit der Mitarbeitervertretung ausgehandelt. Eine Vielzahl der Krankenhaus-Beschäftigten hätte demnach auch nach der Schließung eine Jobperspektive. Nach „SR“-Informationen haben zahlreiche Angestellte tatsächlich Angebote für Tätigkeiten in anderen Einrichtungen der Diakonie erhalten. Das Problem: Teils befinden sich die Arbeitsplätze weit weg, etwa in Kirn (100 Kilometer von Saarbrücken entfernt) oder in Bad Kreuznach (140 Kilometer von der saarländischen Landeshauptstadt entfernt).
Arbeitskammer rät zur Klage
Am gestrigen Mittwoch (4. Januar 2023) meldete sich auch die Arbeitskammer Saar zur Sache. Seit Beginn des neuen Jahres würden in der Beratungsabteilung der Arbeitskammer „etliche Beschäftigte des Evangelischen Krankenhauses vorstellig, die von den Weihnachtskündigungen der Kreuznacher Diakonie betroffen sind“. Nach Angaben der Arbeitskammer lasse sich in den „komplexen Schreiben mit mehreren Komponenten“ für Betroffene „kaum erkennen, was für Konsequenzen tatsächlich auf sie zukommen“. Darüber hinaus enthalten die Schreiben „teilweise unzumutbare Umsetzungsvorgaben“.
Laut Mitteilung rät die Arbeitskammer Saar: „Gegen diese Änderungskündigungen sollten die Betroffenen im Zweifel vor dem 13. Januar 2023 eine Klage beim Arbeitsgericht Saarland einreichen, um nicht ein Wirksamwerden dieser Kündigungen zu riskieren“.
Kritik wird zum einen an dem Termin der Zustellung der Schreiben geäußert. Aufgrund der Feiertage hätten Betroffene weniger Chancen auf eine rechtzeitige Beratung gehabt. Zum anderen seien die „Kündigungen ihrer Form nach bereits rechtlich problematisch“, so Arbeitskammer-Geschäftsführerin Beatrice Zeiger. Daher gebe es „durchaus Chancen, sich gegen das Vorgehen der Kreuznacher Diakonie zu wehren“.
Verwendete Quellen:
– eigener Bericht
– Saarländischer Rundfunk
– Mitteilung der Arbeitskammer Saar