Todesfahrer von Saarwellingen soll mit 130 km/h am Handy gewesen sein
Mit mindestens Tempo 130 soll er mitten in Saarwellingen ungebremst auf ein Auto gerast sein: Dabei wurden eine Mutter und deren Tochter, die in dem Wagen saßen, tödlich verletzt. Fast vier Jahre nach dem Unfall muss sich der Unfallverursacher von diesem Mittwoch (16. Juni 2021) an vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten.
Staatsanwaltschaft: Fahrer schrieb WhatsApp-Nachrichten
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 30-Jährigen Mord durch rücksichtslose Fahrweise vor. Laut Anklage soll er während der Fahrt am Handy WhatsApp-Nachrichten ausgetauscht haben.
Mutter und Tochter sterben
Die 42-jährige Mutter erlitt bei dem Unfall im August 2017 einen Genickbruch und starb sofort. Die zwölfjährige Tochter erlitt den Angaben zufolge ein schweres Schädelhirntrauma sowie Hirnblutungen und starb rund zwei Monate nach dem Crash. An der Unfallstelle war Tempo 50 erlaubt gewesen.
Fahrer sagt, er habe epileptischen Anfall gehabt
Nach Einschätzung der Anklagebehörde hatte der Fahrer durch seine Fahrweise den Tod anderer Personen billigend in Kauf genommen. Der Mann hatte angegeben, an Epilepsie zu leiden: Bei einem Krampfanfall sei es dann zu dem Unglück gekommen. Diese Darstellung hält die Staatsanwaltschaft jedoch nach einem Gutachten für nicht glaubwürdig. Wegen verschiedener Gutachten habe es bis zum Prozessbeginn so lange gedauert, sagte eine Gerichtssprecherin.
Vorher wohl zwei Autos überholt
Vor dem tödlichen Unfall hatte der Mann nach den Ermittlungen bereits zwei Wagen überholt und war dabei fast gegen ein Auto und einen Lastwagen geprallt. Er soll jedoch weiter gerast sein, bis er gegen das Auto von Mutter und Tochter fuhr, das mit einer Geschwindigkeit von etwa 40 Kilometern pro Stunde fuhr.
Zwei weitere Menschen verletzt
Dieses wurde zunächst gegen ein Haus und einen Treppenaufgang geschleudert, dann prallte es gegen zwei weitere Fahrzeuge. Bei dem Unfall waren zwei weitere Menschen verletzt worden. Ein Autofahrer, mit dem der Wagen des Angeklagten noch kollidierte, brach sich eine Hand. Ein Fußgänger wurde von Trümmerteilen getroffen und erlitt Schnittwunden. Der Prozess ist zunächst bis 29. Juni terminiert.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur