Rehlinger: Bei Maskenverweigerern im ÖPNV muss die Polizei ran
Kontrolle der Maskenpflicht im ÖPNV: Unternehmen nicht alleine lassen
Die Verkehrsunternehmen dürften bei der Kontrolle der Maskenpflicht im ÖPNV vom Staat nicht einfach alleine gelassen werden. Darin waren sich die Verkehrsminister der Bundesländer auf der gestrigen Verkehrsministerkonferenz mehrheitlich einig.
Unter Leitung der saarländischen Verkehrsministerin Anke Rehlinger veröffentlichte der Zusammenschluss am heutigen Donnerstag (10. September 2020) den folgenden Teil ihres Beschlusstextes: „Die Verkehrsministerkonferenz stellt fest, dass die Durchsetzung der Maskenpflicht grundsätzlich Aufgabe des Staates ist, nicht alleine der Unternehmen“.
Rehlinger: „Bei renitenten Verweigerern muss die Polizei ran“
Rehlinger, die bereits wiederholt davor gewarnt hatte, die Angestellten von Bus und Bahn mit der Sanktionierung der Maskenpflicht zu betrauen, verwies am Donnerstag auf die Pflichten des Staates: „Bußgelder sind Aufgabe von Polizei und Ordnungsamt. Natürlich können und sollen die Angestellten auf die Maskenpflicht im ÖPNV hinweisen. Bei renitenten Verweigerern muss aber die Polizei ran“.
Verkehrsminister fordern Runden Tisch
Die Verkehrsminister der Länder haben die Bundesregierung nun aufgefordert, zeitnah einen Runden Tisch mit Vertretern des Bundes einschließlich der Bundespolizei, der Länder, den Verkehrsunternehmen, Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbänden durchzuführen. In diesem Rahmen soll eine gemeinsame Lösung für eine effektive Durchsetzung der Maskenpflicht entwickelt werden. Der Bund müsse sich in diesem Zusammenhang auch an den Kosten für die Kontrollen beteiligen.
Verwendete Quellen:
– Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 09.09.2020
– Mitteilung des saarländischen Verkehrsministeriums vom 10.09.2020