Revision eingelegt nach Urteil gegen Homburger OB Schneidewind

Das Gerichtsverfahren gegen den aktuell vom Dienst suspendierten Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) wird die Justiz weiter beschäftigen.

Revision eingelegt

Auch gegen seine zweite Verurteilung wegen Untreue hat Rüdiger Schneidewind Revision eingelegt – ebenso wie die Staatsanwaltschaft. Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur („dpa“) teilte das eine Sprecherin des Landgerichts Saarbrücken am heutigen Dienstag (2. Februar 2021) mit. In der Folge muss der Bundesgerichtshof (BGH) auch dieses Urteil prüfenwie schon in der ersten Instanz vor zwei Jahren.

Geldstrafe in „Detektiv-Affäre“

Schneidewind war in der sogenannten „Detektiv-Affäre“ in der vergangenen Woche zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro (120 Tagessätze zu je 90 Euro) verurteilt worden. Das Gericht blieb damit deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und die Zahlung von 10.000 Euro für einen gemeinnützigen Verein gefordert hatte. Bereits nach der Verkündung des Urteils hatte Oberstaatsanwalt Peter Thome angekündigt, vermutlich Rechtsmittel einzulegen. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt.

Im Februar 2019 lautete das Urteil in erster Instanz noch 15 Monate auf Bewährung. Das Urteil wurde später vom BGH aufgehoben.

Überwachung von Mitarbeiter:innen

Nach Überzeugung des Landgerichts hatte Schneidewind im Jahr 2015 Mitarbeiter:innen des Baubetriebshofs überwachen lassen, um eine angebliche „Holz-Mafia“ aufzudecken. Er tat dies demnach, ohne den Stadtrat zu informieren. Die Detektei hatte der Stadt rund 328.000 Euro in Rechnung gestellt. Schneidewind war aber nur zu einer eigenständigen Auftragsvergabe bis 25.000 Euro berechtigt.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte