Saar-Arbeitskammer beklagt zu wenige Jobs für behinderte Menschen

Im Saarland gibt es nach Ansicht der Arbeitskammer zu wenig Jobs für behinderte Menschen. Die Einrichtung fordert daher pragmatische Lösungen.
Im Saarland sind weniger behinderte Menschen angestellt als im Bundesdurchschnitt. Foto: Pixabay
Im Saarland sind weniger behinderte Menschen angestellt als im Bundesdurchschnitt. Foto: Pixabay
Im Saarland sind weniger behinderte Menschen angestellt als im Bundesdurchschnitt. Foto: Pixabay
Im Saarland sind weniger behinderte Menschen angestellt als im Bundesdurchschnitt. Foto: Pixabay

Die Arbeitskammer (AK) des Saarlandes beklagt, dass es hierzulande zu wenig Jobs für Menschen mit Behinderung gibt. Noch immer würden sich viele Arbeitgeber nicht der Verantwortung stellen und behinderte Menschen gar nicht oder in zureichendem Maße einstellen, sagte Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der AK, am Dienstag (10. November 2020).

Beschäftigungsquote unter Bundesschnitt

Laut AK werde die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beschäftigungsquote von 5 Prozent durch die privaten Arbeitgeber nicht erreicht. Sie liegt hierzulande bei 3,8 Prozent und dabei unter dem Bundesschnitt von 4,1 Prozent.

Von den beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern haben 27 Prozent keine Jobs für Personen mit schweren Behinderungen und 52 Prozent bleiben unter der vorgegebenen Quote.

Regierung soll informieren

Die AK Saarland fordere die Landesregierung daher auf, Arbeitgeber mit einer breiten Informations- und Öffentlichkeitsarbeit stärker über die bereitstehenden und noch nicht ausgeschöpften Potenziale zu informieren.

Öffentlicher Dienst im Saarland muss aufholen

Der Öffentliche Dienst habe bei der Beschäftigung von behinderten Menschen eine besondere Verantwortung. So müssen laut AK die Behörden und Dienststellen vermehrt Personen mit Behinderung ausbilden, beschäftigen und beruflich fördern, um den Rückstand gegenüber dem Bundesdurchschnitt (Saar: 5,8 Prozent, Bund: 6,5 Prozent) aufzuholen.

AK für Änderung im Arbeitsstättenrecht

Die Arbeitskammer schlägt vor, dass Arbeitsstättenrecht so zu ändern, dass vor allem geplante und neuzuschaffende Arbeitsstätten im Vorhinein barrierefrei zu errichten sind.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Arbeitskammer des Saarlandes, 10.11.2020