Saar-Bordellbetreiber scheitern mit Klage gegen Corona-Verordnung

Die Betreiber eines saarländischen Bordells sind mit ihrer Klage gegen die Corona-Verordnung vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert.
Bordellbetreiber hatten gegen die Corona-Verordnung geklagt. Foto: Boris Roessler/dpa-Bildfunk
Bordellbetreiber hatten gegen die Corona-Verordnung geklagt. Foto: Boris Roessler/dpa-Bildfunk
Bordellbetreiber hatten gegen die Corona-Verordnung geklagt. Foto: Boris Roessler/dpa-Bildfunk
Bordellbetreiber hatten gegen die Corona-Verordnung geklagt. Foto: Boris Roessler/dpa-Bildfunk

Das saarländische Oberverwaltungsgericht hat den Antrag von Inhabern zur Öffnung ihres Bordells zurückgewiesen. Laut des Zweiten Senats sei das Betriebsverbot weiterhin erforderlich und verhältnismäßig, teilte das Gericht am Donnerstag (4. Juni 2020) mit.

Bei den Dienstleistungen, die in Prostitutionsstätten angeboten werden, sei laut Gericht eine effektive Kontrolle der Hygienevorgaben und die Sicherstellung der Nachverfolgung bei Auftreten von Infektionsfällen „bei realistischer Betrachtung nicht zu gewährleisten“.

Betreiber fühlen sich ungleich behandelt

Die Antragsteller hatten argumentiert, das Prostitutionsverbot sei mit Blick auf die Berufsausübungsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht mehr zu rechtfertigen. Laut der Bordellbetreiberin liege eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung im Verhältnis zu anderen körpernahen Dienstleistern wie Friseuren, Nagelstudios, Kosmetikstudios und Massagesalons vor. Dazu hatte sie ein eigens entwickeltes, umfangreiches Hygienekonzept vorgelegt.

Bordelle im Saarland seit fast drei Monaten geschlossen

Das Gericht entschied nach Abwägung der Auswirkungen des zeitlich befristeten Eingriffs in die Grundrechte der Antragstellerin mit den Grundrechten der Bevölkerung auf körperliche Unversehrtheit, dass der Schutz des Lebens der „noch gesunden Personen“ vorrangig sei. Seit Mitte März sind Bordelle im Saarland wegen der Coronavirus-Pandemie geschlossen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes, 04.06.2020
– Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
– eigener Bericht