Saar-Gastronomien müssen Kundendaten speichern

Unter anderem dürfen im Saarland ab heute (18. Mai 2020) Restaurants, Kneipen und Gaststätten wieder öffnen. Neben bestimmten Auflagen, wie etwa Hygienevorschriften im Sinne eines Mindestabstands, müssen die Gastronomien verpflichtend Kundendaten erheben - und speichern.
Etwa Kneipen dürfen im Saarland wieder öffnen - unter strengen Auflagen. Foto: red
Etwa Kneipen dürfen im Saarland wieder öffnen - unter strengen Auflagen. Foto: red
Etwa Kneipen dürfen im Saarland wieder öffnen - unter strengen Auflagen. Foto: red
Etwa Kneipen dürfen im Saarland wieder öffnen - unter strengen Auflagen. Foto: red

Mit Wirkung zum 18. Mai 2020 hat die Landesregierung eine landesrechtliche Regelung zur Erhebung und Speicherung von Kundendaten durch Betreiber von Gastronomien geschaffen. Konkret bedeutet das: Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, müssen jeweils mehrere Kundendaten erfasst und aufgehoben werden.

Kundendaten müssen gespeichert werden

Gastronomen müssen Name, Vorname, Wohnort und Erreichbarkeit in Form einer Telefonnummer oder der E-Mail-Adresse je eines Vertreters der anwesenden Haushalte sowie deren Ankunftszeit erheben. Die Regelung sieht eine Speicherung dieser Daten für die Dauer eines Monats vor. Nach Ablauf müssen die Daten vernichtet werden.

In welcher Form die Pflicht zur Datenverarbeitung umgesetzt wird, bleibe dem jeweiligen Gastro-Betreiber überlassen. Eine Möglichkeit: das Abfragen der Daten über bereits vorhandene Online-Reservierungssysteme. Ebenso sei das schriftliche Notieren über Reservierungsbücher zulässig.

Im Falle einer Aufforderung durch die Gesundheitsämter müssen die Betriebe die Kontaktdaten übermitteln. Mit dieser Maßnahme sollen Personen informiert werden, die in einem Infektionsfall mindestens 15 Minuten Kontakt mit der oder dem Betroffenen hatten.

Verwendete Quellen:
Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 15. Mai 2020