Saar-Gericht entscheidet: Präsenz-Nachhilfe bleibt untersagt

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat den Eilantrag eines Betreibers von Nachhilfe-Einrichtungen im Saarland zurückgewiesen.
Der Betreiber mehrerer Nachhilfe-Einrichtungen hatte einen Eilantrag gegen die Untersagung gestellt. Foto: dpa-Bildfunk
Der Betreiber mehrerer Nachhilfe-Einrichtungen hatte einen Eilantrag gegen die Untersagung gestellt. Foto: dpa-Bildfunk
Der Betreiber mehrerer Nachhilfe-Einrichtungen hatte einen Eilantrag gegen die Untersagung gestellt. Foto: dpa-Bildfunk
Der Betreiber mehrerer Nachhilfe-Einrichtungen hatte einen Eilantrag gegen die Untersagung gestellt. Foto: dpa-Bildfunk

Nachhilfeunterricht in Präsenzform bleibt im Saarland untersagt. Das hat das Oberverwaltungsgericht am heutigen Mittwoch (14. April 2021) entschieden. Der Betreiber mehrerer Nachhilfe-Einrichtungen im Land hatte zuvor einen Eilantrag gegen das Verbot gestellt.

Betreiber sieht sich benachteiligt

Auch wandte er sich dagegen, dass ihm seit dem 12. April 2021 nach dem Saarland-Modell Nachhilfe nur erlaubt ist, wenn die Teilnehmer:innen einen negativen Corona-Test vorlegen. Der Betreiber sah sich gegenüber Fahrschulen und Erste-Hilfe-Kursen sowie öffentlichen Schulen benachteiligt und sah in der Untersagung auch eine Verletzung seiner Berufsfreiheit.

So begründet der Senat die Entscheidung

Der Senat wies den Antrag mit der Begründung ab, die Untersagung beziehungsweise Einschränkung von Präsenzunterricht an außerschulischen Bildungseinrichtungen sei ein „geeignetes und angemessenes Mittel zur Eindämmung des dynamischen Infektionsgeschehens“. Daher müssten die Geschäftsinteressen des Antragstellers vorübergehend zurücktreten.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Oberverwaltungsgerichtes, 14.04.2021