Saar-Gericht erklärt Kontaktnachverfolgung für verfassungswidrig

Die Kontaktnachverfolgung muss in der saarländischen Corona-Verordnung neu geregelt werden. Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes ist die Vorschrift verfassungswidrig.
Der Verfassungsgerichtshof im Saarland hat entschieden, dass die Kontaktverfolgung in der Corona-Verordnung gegen die Landesverfassung verstößt. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Der Verfassungsgerichtshof im Saarland hat entschieden, dass die Kontaktverfolgung in der Corona-Verordnung gegen die Landesverfassung verstößt. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Der Verfassungsgerichtshof im Saarland hat entschieden, dass die Kontaktverfolgung in der Corona-Verordnung gegen die Landesverfassung verstößt. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk
Der Verfassungsgerichtshof im Saarland hat entschieden, dass die Kontaktverfolgung in der Corona-Verordnung gegen die Landesverfassung verstößt. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk

Bei der Regelung zur Kontaktnachverfolgung in der aktuellen Corona-Verordnung handele es sich um einen „Grundrechtseingriff von einer derartigen Intensität, dass nur ein Parlamentsgesetz, nicht aber eine Rechtsverordnung der Landesregierung, ihn rechtfertigen kann“. Das teilte der Gerichtshof am Freitag in Saarbrücken mit.

Landtag muss Neuregelung finden

Die Exekutive dürfe über einen solchen Eingriff nicht alleine entscheiden. Stattdessen sei das Parlament nun berufen „in öffentlicher, transparenter Debatte Für und Wider abzuwägen, vor allem aber die Verwendung der Informationen rechtssicher zu machen“. So heißt es in einer Mitteilung des Verfassungsgerichtshofs.

Bis der Landtag eine Neuregelung beschlossen hat, bleibt die Vorschrift in Kraft – höchstens allerdings bis zum 30. November 2020. Bis dahin dürfen die erhobenen, personenbezogenen Daten nur aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung an die Gesundheitsbehörden übermittelt werden.

Gesundheitsministerin Monika Bachmann erklärte, sollen die entsprechenden Anpassungen zügig erarbeitet werden. Sie werde den Entwurf dann im Ministerrat einbringen. Ziel sei die Neuregelung noch im September ins parlamentarische Verfahren zu bringen.

Kontaktverfolgung sei geeignet Bewegungsprofile zu erstellen

Wie die Verfassungsrichter erklärten, werden durch die bisherige Regelung persönliche Daten nicht nur bei Kneipen- oder Restaurantbesuchen, sondern auch bei Gottesdiensten und politischen Treffen erhoben. Die Kontaktverfolgung ermögliche daher Bürgerinnen und Bürger „von der Ausübung grundrechtlicher Freiheiten entscheidend abzuhalten und Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile zu erstellen.“

Verfassungsbeschwerde gegen Maskenpflicht nicht bestätigt

Der Gerichtshof reagierte mit der Entscheidung auf die Verfassungsbeschwerde eines Saarländers. Dieser sah sich durch die Maskenpflicht und die Vorschriften zur Kontaktnachverfolgung in seinen Grundrechten auf allgemeine Handlungsfreiheit und Datenschutz verletzt.

Die Regelung zum Mund-Nase-Schutz sei jedoch verfassungsgemäß, so der Beschluss. Der Grundrechtseingriff sei nur gering, da die Pflicht zeitlich begrenzt ist und wenig Aufwand verlangt. Sie könne zwar als lästig betrachtet werden, führe aber nicht zu großen Einschränkungen der Fortbewegungs- und Entfaltungsfreiheit.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur
– Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums