Saar-Hochschulen könnten bald neuen Beitrag von Studenten erheben

Ab 2018/19 werden Hochschulen im Saarland wohl einen Verwaltungsbeitrag von Studenten verlangen können.
Die Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Foto: BeckerBredel.
Die Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Foto: BeckerBredel.
Die Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Foto: BeckerBredel.
Die Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Foto: BeckerBredel.

Die schwarz-rote Landesregierung will es den saarländischen Hochschulen erlauben, ab dem Wintersemester 2018/19 von jedem Studenten einen Verwaltungsbeitrag von 50 Euro pro Semester zu erheben. Der Beitrag soll für Verwaltungsdienstleistungen wie Einschreibung, Beurlaubung, Exmatrikulation, allgemeine Studienberatung, Verwaltung und Organisation von Prüfungen, Auslandsämter, Vermittlung von Praktika sowie Förderung des Übergangs in das Berufsleben erhoben werden.

Ausnahmen von dem Beitrag soll es unter anderem für Praxis-, Urlaubs- und Auslandssemester sowie für Studenten geben, die ein Kind oder einen nahen Angehörigen pflegen, in Mutterschutz sind oder Elternzeit in Anspruch nehmen.

Das entsprechende Gesetz wollen CDU und SPD morgen (Dienstag) im Landtag auf den Weg bringen. Studentenvertreter wollen vor dem Parlamentsgebäude dagegen demonstrieren, die Linke unterstützt den Protest.

Mit Verwendung von SZ-Material (Daniel Kirch).