Saar-Innenministerium prüft Disziplinarverfahren gegen GdP-Vorsitzenden Maaß
Innenministerium prüft Disziplinarverfahren gegen Maaß
Nachdem David Maaß als Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) die AfD in einem Facebook-Beitrag mit einem Bild von sich in einer Polizei-Uniform als „eine der geistigen Brandstifterinnen des Rechtsextremismus“ sowie als „Schande für Deutschland“ bezeichnete, prüft das saarländische Justizministerium nun, ob der Vorfall ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen wird.
Grund für die Überprüfung ist ein möglicher Verstoß gegen Paragrafen 126 des Saarländischen Beamtengesetzes, wonach sich Polizeibeamte in der Öffentlichkeit in Dienstkleidung nicht politisch betätigen dürfen. Zudem haben Beamten bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Gesamtheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben.
Im Rahmen der rechtlichen Prüfung sind alle belastenden, aber auch entlastenden Umstände des Falles zu berücksichtigen.
Maaß beruft sich auf Koalitionsfreiheit
Der GdP-Landesvorsitzende hat indessen keine Angst vor einem Disziplinarverfahren. Gegenüber SOL.DE äußerte Maaß am gestrigen Dienstag (25. Februar 2020), dass er aufgrund der grundgesetzlich verankerten Koalitionsfreiheit in seiner Funktion als Gewerkschafter stärker als andere Beamte geschützt sei. Als Landesvorsitzender der GdP sei es sogar gerade seine Aufgabe, gesellschaftspolitisch tätig zu werden.
Verwendete Quellen:
– eigene Recherche
– eigene Berichte