Saar-Oberverwaltungsgericht begründet abgewiesene Klagen gegen Grubenwasseranstieg

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat am Donnerstag (13. Juli 2023) begründet, warum es die Klagen gegen die Teilflutung von ehemaligen Bergwerken abgewiesen hat.
Im Juni waren im Saarland die ersten Klagen gegen den Grubenwasseranstieg verhandelt worden. Symbolfoto: picture alliance / dpa | Roland Weihrauch
Im Juni waren im Saarland die ersten Klagen gegen den Grubenwasseranstieg verhandelt worden. Symbolfoto: picture alliance / dpa | Roland Weihrauch

OVG begründet abgewiesene Klagen gegen Grubenwasseranstieg

Die ersten drei Klagen seien zwar grundsätzlich rechtlich zulässig gewesen, in der Sache aber unbegründet, teilte das OVG in Saarlouis mit.

Die Klagen, die am 20. Juni vor Gericht verhandelt wurden, richteten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes des Saarlandes zur Teilflutung von Gruben. Geklagt hatten die Kreisstadt Saarlouis und ihre Stadtwerke, die Gemeinde Merchweiler sowie der Umweltverband ProH2O aus Illingen.

Bergbau im Saarland seit 2012 zu Ende

Der Bergbau im Saarland war 2012 beendet worden. Grubenwasser ist Regenwasser, das in die Tiefe sickert und sich in Schächten und Strecken unter Tage sammelt. Bisher wird das Grubenwasser abgepumpt.

Von Gemeinde zu Gemeinde gesondert zu beurteilen

Nach Ansicht der Richter gibt es keine grundsätzlichen rechtlichen Bedenken dagegen, dass sich die Umweltverträglichkeitsprüfung nur auf die erste Phase des geplanten Wasseranstiegs beschränkt. Wie sich der geplante Teilanstieg von Grubenwasser auf Erdbewegungen auswirke, sei von Gemeinde zu Gemeinde gesondert zu beurteilen und hinge von zahlreichen Umständen ab, hieß es.

Die weiteren RAG-Pläne

Der von dem Bergbaukonzern RAG beantragte Grubenwasseranstieg in Reden und Duhamel auf minus 320 Meter war 2021 unter Auflagen genehmigt worden. Die RAG plant nach früheren Aussagen in einem zweiten Schritt, der noch nicht beantragt ist, das Wasser bis zur Tagesoberfläche ansteigen und in die Saar laufen zu lassen.

Die jetzige Genehmigung ist unter anderem an Auflagen zu Naturschutz und Erderschütterungen geknüpft. Das Vorhaben der RAG ist bei Bürger:innen umstritten: Sie befürchten Erdbewegungen, eine Verunreinigung des Grundwassers und den Austritt von Gasen.

Keine Revision zugelassen

Eine Revision wurde laut OVG in allen drei Verfahren nicht zugelassen. Möglich ist aber eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Weitere Klagen von Städten im Saarland

Weiter anhängig beim OVG sind die Klagen der Städte Dillingen und Lebach, der Gemeinden Saarwellingen, Wallerfangen, Heusweiler, Nalbach und Schmelz sowie der DB Netz AG gegen denselben Planfeststellungsbeschluss. Wann über diese Verfahren entschieden wird, sei derzeit nicht absehbar.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur