Saar-Regierung verkündet Lockdown-Beschlüsse

Im Saarland gilt ab Montag eine neue Rechtsverordnung. Sie regelt das Leben während des Lockdowns im November. Die Beschlüsse im Einzelnen:
Ministerpräsident Hans (rechts) und seine Stellvertreterin Rehlinger verkündeten am Nachmittag die Beschlüsse des Ministerrats. Archivfoto: BeckerBredel
Ministerpräsident Hans (rechts) und seine Stellvertreterin Rehlinger verkündeten am Nachmittag die Beschlüsse des Ministerrats. Archivfoto: BeckerBredel
Ministerpräsident Hans (rechts) und seine Stellvertreterin Rehlinger verkündeten am Nachmittag die Beschlüsse des Ministerrats. Archivfoto: BeckerBredel
Ministerpräsident Hans (rechts) und seine Stellvertreterin Rehlinger verkündeten am Nachmittag die Beschlüsse des Ministerrats. Archivfoto: BeckerBredel

Der saarländische Ministerrat hat am heutigen Freitag die neuen Corona-Regeln während des Lockdowns beschlossen. Die Rechtsverordnung gilt ab Montag (2. November 2020). Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) und seine Stellvertreterin Anke Rehlinger (SPD) stellten sie am Nachmittag in der Saarbrücker Staatskanzlei vor.

Schließen müssen demnach folgende Einrichtungen

– Restaurants
– Bars
– Kneipen
– Clubs
– Diskotheken
– Kinos
– Theater
– Opern
– Konzerthäuser
– Museen
– Messen
– Fitnessstudios
– Saunen
– Thermen
– Schwimmbäder
– Kosmetikstudios
– Massagepraxen
– Tattoo-Studios
– Bordelle
– Spielhallen
– Spielbanken
– Wettannahmestellen

Kontaktbeschränkungen im Saarland

Ab dem 2. November ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes oder des familiären Bezugskreises gestattet. Maximal zehn Personen dürfen sich treffen.

Im privaten Raum dürfen sich Angehörige eines Hausstandes nur mit zusätzlich fünf weiteren Personen treffen. Diese müssen aus einem Hausstand oder dem familiären Bezugskreis stammen.

Geöffnet bleiben

– Spielplätze
– Wildparks
– Zoos
– Bibliotheken

Regeln für den Einzelhandel

Der Einzelhandel bleibt geöffnet. Allerdings darf sich nur maximal ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche in einem Laden aufhalten.

Gastro darf weiter verkaufen

Restaurants dürfen Speisen zum Mitnehmen anbieten. Auch Lieferdienste können weiter arbeiten.

Alkohol-Verkaufsverbot

Alkohol darf weiterhin zwischen 23.00 und 06.00 Uhr nicht verkauft werden.

Schulen und Kitas bleiben auf

Auch Schulen, Hochschulen und Kitas bleiben geöffnet. Gleiches gilt für Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.

Regeln für Amateursport

Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport ist zugelassen, muss aber ohne Zuschauer durchgeführt werden.

Auf Reisen verzichten

Die Regierung empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten – auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.

Finanzielle Hilfen

Betrieben, Selbstständigen und Vereinen, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, sollen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt werden. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden. Rehlinger stellte in Aussicht, dass die saarländische Landesregierung dort, wo die Bundeshilfen nicht ausreichen, finanzielle Lücken schließen wolle.

Einheitliche Regeln in Deutschland

Bund und Länder hatten sich am Mittwoch auf einheitliche Regeln für die gesamte Republik geeinigt. Die Bundesländer mussten die beschlossenen Maßnahmen anschließend in eigene Rechtsverordnungen gießen.

Verwendete Quellen:
– Pressekonferenz von Tobias Hans und Anke Rehlinger, 30.10.2020
– Deutsche Presse-Agentur