Saar-Verfassung wird geändert: Künftig ohne den Begriff „Rasse“

Die saarländische Verfassung wird künftig nicht mehr den Begriff "Rasse" enthalten. Dies ist eine von drei Verfassungsänderungen, die der Landtag heute auf den Weg bringen wird.
Im Bild: Der Landtag des Saarlandes. Archivfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze
Im Bild: Der Landtag des Saarlandes. Archivfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze

Saar-Verfassung wird geändert: Künftig ohne den Begriff „Rasse“

Künftig wird die Saar-Verfassung nicht mehr den Begriff „Rasse“ enthalten und eine Diskriminierung „aus rassistischen Gründen“ verbieten. Dies ist eine von drei Verfassungsänderungen, die der Landtag am heutigen Mittwoch (12. Juli 2023) in Saarbrücken auf den Weg bringen wird. An der späteren Zustimmung nach der Beratung im Verfassungsausschuss besteht kein Zweifel, da es sich um einen gemeinsamen Vorschlag der regierenden SPD und der oppositionellen CDU handelt. Außerdem sollen mit zwei anderen Verfassungsänderungen auch die Nachhaltigkeit sowie die Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu Staatszielen erklärt werden.

Das Landesparlament berät in erster Lesung auch über ein neues Mediengesetz. Es führt nach Ansicht der Landesregierung zu mehr Staatsferne des Saarländischen Rundfunks („SR“). Der Entwurf sieht eine Verkleinerung des Rundfunkrates von 38 auf 26 Mitglieder vor. Die Landesregierung gehört dem Gremium künftig nicht mehr an, Vertreter:innen der Fraktionen haben kein Stimmrecht mehr. Das Gehalt des Intendanten soll von jetzt 245.000 Euro auf 180.000 Euro pro Jahr deutlich gekürzt werden. Der „SR“ soll künftig von einem dreiköpfigen Direktorium geführt werden, wobei die Gesamtverantwortung beim Intendanten bleiben soll.

Der Landtag wird darüber hinaus über ein saarländisches Klimaschutzgesetz und ein Kinderschutzgesetz beraten.

Update: Verfassungsänderung auf den Weg gebracht

Die Verfassung des Saarlandes kennt künftig keine „Rasse“ mehr. Das sieht die entsprechende Verfassungsänderung vor, die das Landesparlament jetzt in erster Lesung auf den Weg gebracht hat. Die Änderung wurde mit der Mehrheit der regierenden SPD und der oppositionellen CDU bei Ablehnung durch die AfD an den Verfassungsausschuss überwiesen. An der späteren Zustimmung mit einer Zweidrittel-Mehrheit besteht deshalb kein Zweifel.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur